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Veronika

Beiträge: 58

12.11.2005 15:11
RE: Newsletter-klein-klein-verlag-NM-Kontraste Antworten

Newsletter-klein-klein-verlag vom 12.11.2005
Kontraste-Sendung zur Neuen Medizin, 10.11.2005

Mehr als nur ein Kommentar
Erster Schritt zum Umgang mit der Kontraste Sendung:
„Falsche Versprechen - die tödliche Gefahr der „Germanischen Neuen Medizin““

Karl Krafeld

Zur Vorbereitung sollte man eine Tasse Kaffe oder oder Tee kochen. Während das Wasser zum Kochen gebracht wird, sollte man sich die schriftliche Darstellung der Kontraste-Sendung ausdrucken.
Dann sollte man den offiziellen Text der Sendung lesen, gleich ob man die Sendung gesehen hat oder nicht.

Dann sollte man sich auf den Schluss konzentrieren und sich nur auf die Darstellung des Heilpraktikers Siegfried Mohr konzentrieren.
Vielleicht sollte man vorher doch nochmals etwas darüber schauen und sich die Aussage der Kinderbuchautorin Daniela Amsturz anschauen und diese Aussage rein formal, ohne inhaltliche Beachtung, mit den Aussagen der Ärzte Dr. Stöckler (Tübingen), Prof. Henze Charite, Berlin und den Befürwortern der herrschenden Medizin, vergleichen.

Die herrschende Medizin gibt Statements ab, die wörtlich zwischen „ ….“ wiedergegeben werden.
Weder von der Kinderbuchautorin Daniela Amsturz noch vom Heilpraktiker Siegfried Mohr, ist ein Statement gedruckt. Beide kamen tatsächlich in der Sendung nicht selbst zu Wort.
Die Journalisten behaupten, nicht nur in der schriftlichen Fassung, sondern auch im Originalbeitrag, mit der Stimme der Journalisten, was Daniela Amsturz und Siegfried Mohr angeblich gesagt haben sollen. Einen Originalton (Originalzitat) von Daniela Amsturz und Siegfried Mohr gab es in der Sendung nicht.

Und jetzt sollte man sich nur auf die Passage mit Siegfried Mohr konzentrieren.
Im Text nicht so deutlich, wohl aber im Film auffällig, sieht man einen Mann in einem Büro, das der Praxisraum eines Heilpraktikers sein kann, wie der Mann Personen in sein Büro bittet. Die Personen sieht man nicht. Dann sieht man, wie der Mann am Schreibtisch sitzt, eine Röntgenaufnahme von einem Knie an eine beleuchtete Sichttafel hängt und ein Telefonat führt. Von dem Mann hört man kein einziges Wort. Die Journallisten behaupten nur, was der Mann gesprochen haben soll. Die Personen, die bei dem Mann sitzen, werden nicht gezeigt. Von denen ist auch nichts zu hören.

Offensichtlich wurde hier ohne Einwilligung, ein dem besonderen Verschwiegenheitsgebot, ähnlich einem Gespräch im Beichtstuhl unterliegendes Geschehen gefilmt, was kein seriöser Journalist machen würde. Tatsächlich dokumentiert wurde nur, dass der Mann die Röntgenaufnahme eines Knies anschaute und telefonierte, mehr nicht.
In der nächsten Szene sieht man den Heilpraktiker Siegfried Mohr auf der Straße, vor einem Geschäft, an einem Stand mit antiquarischen Büchern, die offensichtlich das der Privatsphäre zugehörige persönliche Interesse des Herrn Mohr finden.
In dieser Privatsphäre werden Aufnahmen von Herrn Mohr gemacht und sogar auch noch durch einen öffentlich rechtlichen Rundfunksender verbreitet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mittels Urteil eindeutig, abschließend für jeden Journalisten, klargemacht, dass ein solches Eindringen ohne Einverständnis in die Privatsphäre eines Menschen, eine Menschenrechtsverletzung ist.

Mit dieser Dokumentation bewiesen nicht nur die Journalisten, sondern auch der öffentlich-rechtliche Fernsehsender, der die Sendung ausstrahlte, dass für diesen Fernsehsender die Menschenrechte kein achtens- und schützenswertes Gut ist.

Die Dokumentation ging so weit, dass sogar ausgestrahlt wurde, dass Herr Mohr gegenüber den Journalisten deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die Veröffentlichung eines solchen Angriffs und Überfalls auf der Straße sein Einverständnis nicht gibt. Hier hat sich der öffentlich-rechtliche Fernsehsender, der sich vor

geblich für den Schutz des Lebens einsetzte, für jeden erkennbar als das entlarvt, als das er sich hier dargestellt hat: Menschenrechtsverletzend und menschenrechtsmissachtend.

Im Text ist sogar die Aussage des Journalisten an Herrn Mohr wörtlich wiedergegeben: „Herr Mohr, wir würden gerne mit Ihnen über die Germanische Neue Medizin reden? Wir würden gerne über die Todesfälle reden, die es gibt.“
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunksender will auf der Straße, bei einem Überfall auf einen Heilpraktiker, mit dem Heilpraktiker über Todesfälle reden.
Um es zu verstehen, was es bedeutet, dass wir in unserem Staat so tief gesunken sind, sollte man sich noch eine zweite Tasse Kaffe kochen und das bei der zweiten Tasse Kaffe in Ruhe durchdenken.

Kein auch nur im Ansatz seriöser Mensch würde bei einem solchen Überfall auf der Straße über Todesfälle reden. Jeder seriöse Mensch weist ein solches Ansinnen einer öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt empört zurück, wie Herr Mohr es tat.
Dieses Verhalten, das jeder verantwortungsvolle seriöse Mensch zeigen würde, interpretiert das öffentlich-rechtliche Fernsehen mit: „Schweigen, anstatt Verantwortung zu übernehmen.“

Hier hat das öffentlich-rechtliche Fernsehen sich total geoutet.
Hätte der menschenverachtende propagandistische Demagoge, der Propagandachef von Adolf Hitler, Josef Goebbels, diese Propagandasendung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in der Bundesrepublik Deutschland, gesehen, Goebbels wäre vor Neid erblasst, angesichts dieses hochqualitativen menschenverachtenden öffentlich-rechtlichen Propagandismus in der BRD.

Dem Wortlaut nach ist dem wörtlich zitierten Prof. Günter Henze, Universitätsklinikum Charite Berlin, voll zuzustimmen: „Solche Handlungsweise ist in höchstem Maße verwerflich und überhaupt nicht zu rechtfertigen. Und man muss dafür sorgen mit allen Mitteln, dass diesen Menschen, die so etwas tun, die Berufserlaubnis entzogen wird.

Tatsächlich ist dieses Verhaltnen der öffentlich-rechtlichen Journalisten nicht zu rechtfertigen und im höchstem Maße verwerflich, daher muss diesen Journalisten die Möglichkeit irgendeiner Tätigkeit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen entzogen werden.

Offensichtlich hat Prof. Henze, das, was er sagt, aber anders gemeint. Zuvor wird Prof. Henze zitiert: „Dass bedeutet, dass dieses Kind unvermeidlich stirbt. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, denn die bösartigen Knochenkrebse sind eben tödlich wenn sie nicht behandelt werden. So einen Rat, ein Kind, der wirksamen und nachweislich wirksamen Behandlung zu entziehen, (ist) eigentlich kriminell.“
Prof. Henze stellt hier die haltlosen Tatsachenbehauptungen auf, dass Knochenkrebs tödlich ist und die von ihm praktizierten Behandlungsmethoden (Chemotherapie, Operation) nachweislich wirksam sind.
Solche Tatsachenbehauptungen von Prof. Henze wird man als kriminell bezeichnen müssen. Den Schutz von Kindern vor Personen, wie sich Prof. Henze hier mit seiner haltlosen angstverursachenden Prognose und seinem haltlosen Heilsversprechen beweist, wird man fordern müssen.
Mit Medizin hat das, was Prof. Henze hier über sich beweist wenig, mit unseriösem marktschreierischem Verkauf, sehr viel zu tun: Ich mache dir Angst und dann verkaufe ich dir die Illusion der Lösung (die dich tatsächlich nur schädigt). Das ist die typische Rattenfängerei der Sekten, der Prof. Henze mit seiner haltlosen Prognose und seinem haltlosen Heilsversprechen zugeordnet werden muss.

Prof. Henze, Charite, Berlin, ist dafür bekannt, dass er Eltern mit der Tatsachenbehauptung zu Einwilligungen überredet, er habe Tausenden von Kindern durch Chemotherapie und Operationen geholfen.
Gegenwärtig führt Prof. Henze an der Charite an Kindern mit Knochenkrebs die Eruopäisch-Amerikanische Osterosarkomstudie (EURAMOS 1) durch. Eine solche Studie bedarf in Deutschland der staatlichen Genehmigung, die für diese Studie erteilt ist. Voraussetzung für die staatliche Genehmigung ist, dass sichergestellt ist, dass Eltern die eingewilligt haben, dass ihr Kind an dieser Studie teilnimmt, das Recht zugesichert und gewährleistet wird, dass sie jederzeit, ohne Angabe von Gründen ihre Einwilligung zurückziehen können. Ohne, dass sichergestellt ist, dass diese ethische Anforderung an die Teilnahme erfüllt ist, ist die Durchführung einer solchen Studie nicht nur ethisch verwerflich, sondern rechtswidrig.

Es ist ein Fall bekannt, dass ein Vater die Einwilligung zurückgezogen hat, was Prof. Henze vom Charite veranlasste, beim Familiengericht, bei Richtern, unabhängig vom Gesetze und nur dem Prof. Henze unterworfen, erfolgreich zu beantragen, dem Vater das Sorgerecht zu entziehen.

Wer so mit ethischen Grundanforderungen umgeht, wie Prof. Henze es beweist und dann falsche Krankheitsprognosen und falsche Heilungsversprechen abgibt, erweist sich günstigstenfalls als verblendeter Fanatiker, vor dem die Allgemeinheit zu schützen ist. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen hat, vertreten durch seine Journalisten mit dieser Kontraste-Sendung wieder einmal einen gegen Menschen gerichteten verblendeten Fanatismus bewiesen, der jeder Diktatur zur Stütze und zur Ehre gereicht.

In einem demokratischen Rechtsstaat tragen die Staatsbürger, die derartiges dulden die Schuld und die Verantwortung für einen verblendeten Fanatismus der durch die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ausgeübt wird.

Die Sendung erfolgte vom Rundfunk Berlin-Brandenburg,einer Rundfunkanstalt der ARD. Die abschließende Aufsicht über die Intendantin dieses Senders liegt beim Bürgermeister von Berlin und beim Ministerpräsidenten von Brandenburg, deren Adressen über das Internet leicht herauszufinden sind.

Ich erhebe keine Einwendungen dagegen, wenn bei Beschwerden an die Verantwortlichen Landesväter dieser Kommentar zur öffentlich-rechtlichen Praxis beigefügt wird, da eine solche journalistische Praxis, jenseits der Erfüllung der an einen seriösen Journalismus zu stellenden Grundanforderungen, in einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt kein Platz eingeräumt werden darf. Hier sind die für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, auf deren Einhaltung die Landesregierungen zu achten haben, eindeutig.

Mir ist bekannt, dass bei uns das Recht auf freie Meinungsäußerung besteht, dass dahingehend ausgelegt wird, dass nahezu jeder gefährliche Schwachsinn verbreitet werden darf. Die öffentlich-rechtliche Kontraste-Sendung hat dies aktuell bewiesen. Die Benennung von als wahr überprüfbaren Tatsachen wird dagegen als Beleidigung behauptet und auch durch Richter, unabhängig vom Gesetz und nur den Herrschenden unterworfen, bestraft, weil jede menschenverachtende Diktatur zu ihrer Erhaltung der Verletzung des aktiven und passiven Informationsrechtes nach Art. 19 der Allgemeinen Menschenrechte bedarf. Das war bei den Nazis so. Das war in der DDR so. Das ist ……..


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