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Karl

Beiträge: 134

13.11.2005 11:23
RE: Newsletter-klein-klein-verlag-NM-Kontraste Antworten

Hallo

an alle die sich über die öffentlich-rechtliche gegen das Leben gewendete Schmierenpropaganda empören.

Die Endverantwortung für die am 10.11.2005 ausgestrahlte Kontraste-Sendung „Falsche Versprechen – die tödliche Gefahr der „Germanischen Neuen Medizin““ tragen der Bürgermeister von Berlin und der Ministerpräsident von Brandenburg, als Aufsichtsbehörde über den Rundfunk Berlin Brandenburg.

Mit kritischem Journalismus im Sinne der Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 Strafgesetzbuch, hat dieser primitive staatliche Schmierenjournalismus, durchaus im Interesse der Pharmaindustrie und den von der Pharmaindustrie sich abhängig gemachten Ärzten, nichts gemeinsam.

In dem Internetauszug über diese Sendung steht ziemlich am Anfang in Bezug auf diejenigen, die sich mit den naturwissenschaftlichen Entdeckungen des Dr. Hamer (Neue Medizin) sehr ernsthaft und durchaus auch kritisch auseinander gesetzt haben:

„……… - das könnte noch als Spinnerei durch gehen und bräuchte uns nicht weiter zu interessieren – wenn nicht so viele Kranke auf die absurden „Therapien“ der Bewegung hereinfielen. Und oft mit ihrem Leben für ihre Gutgläubigkeit bezahlen müssen.“


Die öffentlich-rechtlichen Schmierenjournalisten erwecken hier öffentlich den Irrtum, bei den durch Dr. Hamer erfolgten Endeckungen handelt es sich um etwas, das nicht Grundlage ärztliche therapeutischer Handlungen in Deutschland sein dürfte.

Mit der Tatsachenbehauptung „und oft mit ihrem Leben für ihre Gutgläubigkeit bezahlen“, stellen Sie diejenigen, die auf der Grundlage der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse des Dr. Hamer handeln als gemeingefährliche Scharlatane hin.

Die öffentlich-rechtlichen Schmierenjournalisten erwecken hier in der Öffentlichkeit den Irrtum, die Zugrundelegung der naturwissenschaftlichen Entdeckungen des Dr. Hamer in der ärztliche Therapie wäre illegal.

Seriöser Journalismus dagegen urteilt nicht bevor die Journalisten durch eine saubere Recherche Wissen und Kenntnisse erlangt haben. Seriöser Journalismus beschafft sich zuerst einmal Wissen und zwar nicht von irgendwelchen Scharlatanen, sondern von denen, die nach Maßgabe unsere staatlichen Ordnung über das Wissen und über die Zuständigkeit verfügen.

Genau das tat die Online-Zeitung FAKTUell. Sie fragte bei den Ärztekammern in Deutschland nach, ob die Anwendung der Erkenntnisse des Dr. Hamer, ob die Neue Medizin, verboten ist und nicht angewandt werden dürfe und ob es erlaubt sei, die Neue Medizin anzuwenden. In einer Veröffentlichung unter der Überschrift „Dr. Hamer - … und raus bist Du“ ist das Ergebnis dieser Anfrage über die Online-Zeitung FAKTUell öffentlich zugänglich.

(Da ich ein PC-Vollidiot bin, könnte vielleicht jemand einen Link zu diesem Artikel in FAKTuell setzen. Damit man sich den Artikel als Druckversion ausdrucken kann. (Wenn man dann schon bei FAKTuell gelandet ist, sollte man sich ruhig auch weiter dort umschauen, was da zu Dr. Hamer und der Neuen Medizin steht.))

Von den 18 Ärztekammern, einschließlich der Bundesärztekammer, antworteten nur vier nicht. Die meisten Aussagen der Ärztekammern sind wenig aussagekräftig, außer, dass auf die Therapiefreiheit verwiesen wird.

Keine Ärztekammer behauptet jedoch, dass die Anwendung der Neuen Medizin (auf der Grundlage der Entdeckungen des Dr. Hamer), unzulässig oder illegal wäre und die Anwendung mit den Anforderungen der ärztlichen Standesrichtlinien nicht in Einklang stehen würde und die Anwendung zu einem Entzug der ärztlichen Zulassung führen könnte.

Bedeutend ist die Antwort der Ärztekammer Berlin. Hierzu schreibt FAKTuell:
„Die Ärztekammer Berlin verweist in ihrem Schreiben zuerst darauf, dass Bewertung von Behandlungsmethoden nicht ihre Sache sei, um aber doch noch ein paar Hinweise loszuwerden. Zum Beispiel dem, dass die Neue Medizin nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspreche. Es sei fraglich, ob dieses Methode medizinisch empfehlenswert bzw. ärztlich vertretbar sei, da keinerlei Daten vorliegen, dass ein nachweislicher Nutzen mit dieser Methode erreicht werden könnte. Zudem müsse ein Arzt bei Untersuchungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung stünden, einer erhöhten Begründungs- und Aufklärungspflicht gegenüber seinen Patienten nachkommen. „Eine Genehmigungspflicht für die Anwendung dieser Methode besteht jedoch nicht.““

Bedeutend ist hier die Aussage der Ärztekammer:
„da keinerlei Daten vorliegen, dass ein nachweisbarer Nutzen mit dieser Methode erreicht werden könnte.“

Im Klartext nennt die Berliner Ärztekammer hier die Tatsache, dass seitens der Hochschulmedizin keinerlei wissenschaftliche Forschung im Hinblick auf die von Dr. Hamer vorgelegten naturwissenschaftlichen Entdeckungen erfolgt.


Das trifft nicht nur den Kern der Kritik an der Hochschulmedizin, die durch diejenigen erfolgt, die in der Kontraste-Sendung als Anhänger des Dr. Hamer dargestellt wurden und von denen viele in Heidelberg demonstrierten. Diese Kritik richtet Dr. Hamer seit über 20 Jahren an die Hochschulmedizin.

Der Grund, warum die Hochschulmedizin keine Forschungsprojekte durchführt, in denen die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse des Dr. Hamer überprüft werden, ist banal:

Dr. Hamer ist nicht in der Lage, den Medizinischen Hochschulen und deren an der Forschung beteiligten Professoren und Ärzte, die hohen Forschungsgelder zu zahlen, mit denen die Pharmaindustrie in den letzten Jahrzehnten die grundgesetzlich abverlangte freie Medizinwissenschaft finanziert (gekauft ?) hat.

Forschungsprojekte bei denen die Hochschulen und die beteiligten Personen nicht materiellen Vorteil durch den sog. Drittmittelgeber (z.B. Pharmaindustrie) erlangen, gibt es in der (nicht mehr) freien medizinwissenschaftlichen Forschung nahezu nicht mehr.
Kein Professor an einer medizinischen Fakultät einer Hochschule ist heute derartig frei, dass er es sich leisten wollte oder könnte, Forschungsprojekte durchzuführen, die im Vergleich zu anderen Forschungsprojekten sehr wenig Geld kosten, bei denen aber das „Risiko“ besteht, dass deren Ergebnisse den allgemeinen Geldgebern für die Forschungsprojekte an den Hochschulen, der Pharmaindustrie, nicht genehm wären, weil die Forschungsergebnisse nachweisen könnten, dass die herrschende Praxis in der Hochschulmedizin der Pharmaindustrie sehr, den kranken Menschen aber wenig hilft und häufig kranke Menschen vermeidbar schadet.

Solche Forschungsergebnisse würden der Pharmaindustrie, die überwiegend die Forschungsprojekte an den Medizinischen Hochschulen mitfinanziert, nicht sehr gefallen.


Seit über 20 Jahren drängt Dr. Hamer darauf, dass die Universität Tübingen die von ihm bei der Universität Tübingen vorgelegten Forschungsergebnisse prüft. Trotz eindeutiger Verpflichtung durch Verwaltungsgerichte, die Prüfung der durch Dr. Hamer vorgelegten Forschungsergebnisse durchzuführen, weigert sich die Universität Tübingern seit über zwei Jahrzehnten, diese ihr durch Gerichte auferlegte Pflicht zu erfüllen.

Im Mai 2005 machte eine Demonstration in Tübingen, an der über 1000 Menschen aus Europa teilnahmen, darauf aufmerksam, dass die Universität Tübingen, trotz eindeutiger Gerichtsbeschlüsse, sich nachhaltig weigert, die durch Dr. Hamer vorgelegten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse naturwissenschaftlich zu überprüfen.

Auf diesem Hintergrund ist zu bewerten, wenn die Berliner Ärztekammer darauf hinweist (s.o. FAKTuell-Recherche), dass „keinerlei Daten vorliegen, dass ein nachweislicher Nutzen mit dieser Methode erreicht werden könnte.“

Die Ursache dieses von der Ärztekammer genannten Datenmangels ist nicht nur der Berliner Ärztekammer bekannt:
Mangelnde Erforschung und Überprüfung der durch Dr. Hamer vor über 20 Jahren der Universität Tübingen vorgelegten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse.


Auf diesem Hintergrund ist zu bewerten, dass in der Kontraste-Sendung Dr. Martin Stökler vom Universitätsklinikum Tübingen zu Wort kommt, der hier auf Fortschittte der Pharmaforschung bei der Leukämie hinweist.

Dr. Martin Stökler verliert kein Wort darüber, dass seit 20 Jahren die naturwissenschaftlichen Entdeckungen des Dr. Hamer der Universität Tübingen vorliegen und diese durch die Universität Tübingen nachhaltig missachtet werden, anstatt sie zu überprüfen.

Dr. Stöckler behauptet hier, dass „in den letzten Jahren“ erhebliche Fortschritte in der Behandlung der Leukämie gemacht wurden. Die naturwissenschaftlichen Erkenntnisse des Dr. Hamer liegen nicht erst seit „den letzen Jahren“ der Universität Tübingen vor. Sie liegen der Universität seit über zwei Jahrzehnten vor.

Auch für die Universität Tübingen gilt offensichtlich nur dann etwas als Fortschritt in der Hochschulmedizin, wenn die Pharmaindustrie ein wirtschaftliches Interesse an diesem (tatsächlichen oder vermeintlichen) Fortschritt hat.
Der Fortschritt in der Hochschulmedizin ist nicht definiert, durch einen Fortschritt in der Therapie zum Wohle des Patienten sondern durch einen Fortschritt in der Therapie zum Wohle der Pharmaindustrie.

Auch wenn die Medizinischen Hochschulen sich in den letzten Jahrzehnten, gegen ihren Auftrag gewendet, schon lange zu Filialen und Auftragsempfängern der Pharmaindustrie gewandelt haben, weisen die Statuten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten diesen nicht die Aufgabe zu Filialen, der Werbeabteilungen der Pharmaindustrie zu sein.


Voll ist den öffentlich-rechtlichen Schmierenjournalisten, die in der Kontrastes-Sendung ihr Unwesen, geduldet durch die staatliche Aufsicht, treiben durften, sachlich zuzustimmen, dass Menschen „oft mit ihrem Leben für ihre Gutgläubigkeit bezahlen müssen.“

Tatsächlich geht jeder Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ein Lebensrisiko ein, wenn er solchen Schmierenjournalisten, die in der Kontrastesendung ihre menschenverachtende Demagogie austoben durften, unkritisch und vertrauensvoll glaubt.

Öffentlich-rechtliche Journalisten, die die Bürger durch Propaganda aufputschen, sich einer Medizin auszuliefern, die nicht an der Natur, die es durch Erkennen der Natur, die es durch naturwissenschaftliche Forschung immer tiefer zu verstehen gilt, orientiert ist und die sich nicht am Lebensecht der Menschen orientiert sondern sich in ihrem Forschungsbestreben an den Vorgaben der gewinnorientierten Pharmaindustrie orientiert, propagieren in ihrer Demagogie tatsächlich „tödliche Ratschläge“.


Diese Kontraste Sendung vom 10.11.2005 muss man wirklich in Ruhe und kritisch durchdenken – und sich dann entscheiden, ob man als Staatsbürger einen solchen öffentlich-rechtlichen Journalismus dulden will und dulden darf.

Mit der grundgesetzlich gesicherten Freiheit der Berichterstattung ist ein solcher öffentlich-rechtlicher Journalismus schon deshalb nicht vereinbar, weil die Freiheit der Berichterstattung nicht von der Pflicht zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte befreit.

Genau denselben Journalismus haben wir in den letzten Wochen in der „Berichterstattung“ über die Vogelgrippe, auch durch öffentlich-rechtliche Journalisten, erlebt. Bei diesem Journalisten muss man sich wirklich fragen, ob denen ein in Asien durch ein Todesvirus infizierter Zugvogel, der wochenlang tausende von Kilometern geflogen war, ins Gehirn geschissen hat, um dann, als vom Todesvirus infizierter Zugvogel, tausende von Kilometern weiter nach Afrika zu fliegen?
Denkfähigkeit und Denkbereitschaft ist eine an einen öffentlich-rechtlichen Journalisten zu stellende und durch diesen zu erfüllende Grundanforderung.
Die Journalisten, die nur das Sprachrohr der Herrschenden waren, wie es im Nazi-Deutschland und in der DDR Normalität war, müssen in Deutschland der Vergangenheit angehören – oder in die Wüste geschickt werden.

Viele Grüße
Karl


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RE: Schreiben Karl Krafeld an Intendantin (ARD-Kontraste) Juergen200621.11.2005 20:50
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