Gemäß § 20 Abs. 6 und 7 IfSG (Infektionsschutzgesetz) sind die zuständigen Behörden für die Anweisung einer möglichen Zwangsimpfung: 1. Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, 2. Das jeweilige Landesgesundheitsministerium sowie 3. Das jeweilige Landesgesundheitsamt (alternativ: Landesverwaltungsamt).
Ich finde es daher sinnvoll, den EINSPRUCH gegen eine mögliche Zwangsimpfung an alle 3 Stellen zu schicken.
Die direkte Anschrift des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung ist übrigens: Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, 53108 Bonn. Wer an die Adresse nach Berlin schreibt, wird nach Bonn weitergeleitet.
P.S.: Weil das Formular für den Einspruch gegen die Zwangsimpfung etwas schwer hier im Forum zu finden ist, habe ich es nochmal ans Ende dieses Beitrags angehängt.