Hier das auf dem Vogelgrippe-Workshop in Neumarkt vorgestellte neue Antwortschreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes (=Landesgesundheitsamt).
Kommentar dazu:
Erstmals wird nun auch im Zusammenhang mit der Beweisführung bezüglich der Existenz des H5N1 von einem internationalen wissenschaftlichen KONSENS gesprochen (der gleiche Konsens wie bei HIV auch). Ein Konsens lässt sich aber nun einmal nicht fotografieren (Prof. H. U. Niemitz). Bedeutend ist auch die erstmalige Angabe einer Publikation bezüglich Beweisführung der Existenz des H5N1 durch eine deutsche Behörde. Laut Dr. Stefan Lanka erfüllt die zitierte Publikation nicht die Kriterien einer gültigen Virusisolation. Wer sich vergewissern will, ob hier eine Virusisolation dokumentiert wurde, schaut am besten selbst in dieser Publikation nach.
Christoph Trautmann
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