Der Schwan gehörte zu einer Herde die vor etwa 20 Tagen, wahrscheinlich aus dem Norden wegen schlechter Witterungsverhältnisse hier angekommen ist.
Das schreibt Ioanna Aggeli für jeden der drei Schwäne aus Paralia-Katerini, Stavros und Nei Epivates.
Während in Bulgarien u. Griechenland bei der 1. Untersuchung angeblich H5-Viren isoliert werden, wird in Italien erst gar nicht isoliert sondern nur eine PCR durchgeführt!
Obwohl in Bulgarien u. Griechenland H5-Viren isoliert werden, stellt das EU Referenz Labor in England/Weybridge mit der indirekten PCR-Untersuchung plötzlich fest, dass die H5-Virus-Probe von Bulgarien u. Griechenland durch den Transport von H5 zu H5N1-Virus wird.
In Italien wurde kein Virus isoliert und stattdessen bei der 1. Untersuchung eine PCR durchgeführt, die ergab H5-Viren aber im OIE Referenz Labor Italien/Padova wurde noch mal eine PCR-Untersuchung durchgeführt, plötzlich wurde aus dem H5-Virus ein H5N1-Virus. Es gibt noch einige Merkwürdigkeiten in den Berichten, aber das kann jeder selbst erkennen, einfach ausdrucken und vergleichen!
Soraya, hier habe ich noch ein Beispiel, in der Überschrift steht ganz deutlich Lethality to Ferrets of H5N1 Influenza Viruses Isolated from Humans and Poultry in 2004, aber in der Publikation werden keine die einzelnen Schritte zur Virusisolation beschrieben oder ein Elektronenmikroskopisches Foto vom H5N1-Virus gezeigt, jetzt kannst Du mehr als deutlich erkennen, das hier nur gelogen wird.
Auch das RKI weist in seiner Falldefinition zu H5N1 auf die Gesetzliche Grundlage hin: Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 24 IfSG nur der direkte Nachweis von Influenzaviren, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet. Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 Abs. 1 IfSG ggf. eigene Ermittlungen an.
Aber wenn der direkte Nachweis (§ 7 Abs. 1 Nr. 24 IfSG) vom H5N1 nicht erfolgt ist, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auch keine Rechtliche Grundlage für eine Zwangsimpfung. siehe auch GG