Rückt die Zwangsimpfung langsam in den Bereich des machbaren ?
In Antwort auf:Zitat aus dem ZerrSpiegel ...
Per Eilverordnung sollen alle Katzen in Gebieten mit H5N1-Ausbrüchen zum Stubenarrest gezwungen werden.
Malte Müller von der Int. Universität Bremen kommt in seiner Arbeit "Zur Frage der Kompatibilität einer Zwangsimpfung mit den Grundrechten des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG in Form von dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf Leben" zu folgendem Schluß: -> http://www.juraconcept.net/Lehre/Arbeiten/oer030310.htm
"Resümierend läßt sich sagen, daß um eine Zwangsimpfung durchzusetzen ein Gesetz parlamentarisch verabschiedet werden müsste, welches klar festlegt, daß eine flächendeckende Impfung von Nöten ist. Andere Grundrechte, wie z.B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder eine Nichtimpfung aus religiösen Gründen und damit einer Berührung des Rechts auf Religionsfreiheit wären dem Impfgesetz zur Zwangsimpfung unterzuordnen.
Mögliche Nebenwirkungen sind sicherlich vorhanden, lassen sich aber durch medizinische Behandlung durchaus entgegenwirken. Problematische Einzelfälle, die eine logische Konsequenz sind, müssen in diesem Zusammenhang gesondert behandeln werden."
Auch wenn diese Meinungsäußerung nicht viel bewegen sollte ... ich zumindest halte mir alle Optionen offen. Denn im Grundgesetz Artikel 20 Abs. 4 steht:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Und wenn es "da oben" eine dem Menschen wohlgesonnene Instanz gibt, dann möge sie alsbald wie auch immer eingreifen. Denn ob wir das Ganze "hier unten" noch alleine in den Griff bekommen, wage ich inzwischen - trotz ungebrochenem Optimismus - zu bezweifeln.