Das Ministerium bestätigte damit einen Bericht der «Sächsischen Zeitung», wonach Geflügelhalter ihre Tiere kein Wasser aus Flüssen, Seen oder Sammelbecken im Freien trinken lassen dürfen. So soll gewährleistet werden, dass der Erreger der Vogelgrippe nicht von Zugvögeln über das Wasser an die Tiere im Stall übertragen wird.