hi Elena, wunderbar, lasst uns alle wege gehen unseren rechtstaat einzusetzen , vielleicht kennt ja jemand einen fiffigen rechtsanwalt der da mitmachen möchte, ich habe ende des monats eine einladung von attac vielleicht kennen die wen?!
bundesverwaltungsgericht wäre auch so eine anlaufstelle, ich habe erst einemal eine absage vom generalbundesanwalt erhalten hier der text
Aktz. 1AR 1004/05 OAR Schulte Tel. 0721-8191-216 vom 3. 11.2005 geschrieben am 10.11.2005 bei mir angekommen.
Ihr Schreiben vom 2.November 2005
Sehr geehrter Herr Tigges,
der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist wie alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in der Bundesrepublik Deutschland an die Vorschriften über die gesetzlichen Zuständigkeiten gebunden.
Im Wesentlichen bearbeitet der Generalbundesanwalt Revisionen gegen erstinstanzliche Strafurteile der Land- und Oberlandesgerichte und führt die Ermittlungen in den im Gerichtsverfassungsgestz besonders bestimmten Staatsschutzstrafsachen.
In Ihrer Sachdarsellung ergeben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit des Generalbundesanwaltschafts fallende Straftat nach §§ 81 ff oder § 129 StGB.
Ich bin daher nicht in der Lage, auf ihr Schreiben etwas zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
ihm Auftrag
(Schulte)
Jetzt schau noch im Internet nach was §§ 81 und § 129 StGB bedeutet, dann weißt Du worum es hierbei geht. LG. Axel