Hallo an alle, die leben wollen!Ich muss eingestehen: Das mit der Vogelgrippe ist nicht so schlimm. Das ist viel schlimmer und in der Planung weiter fortgeschritten, als selbst ich es mir vorstellen konnte: Voraussichtlicher Termin für die Zwangsimpfung in Deutschland: 26. März 2006 Voraussichtlicher Probelauf im Rahmen einer Notfallübung zu deren Teilnahme mittels Medien aufgerufen werden soll: 23./24 November 2005
Heute bekam ich einen Anruf von einer Person, die seit Jahren aktiv ist und die ich für vertrauenswürdig halte. Sie berichtete mir, dass sie telefonisch recherchiert hat, insbesondere in Bayern (Gesundheitsämter, Gesundheitsministerium, Technisches Hilfswerk), aber auch ins Bundesgesundheitsministerium und mit Prof. Löwer, Präsident des Paul-Ehrlich-Institutes, persönlich telefoniert hat. Sie „schlich“ sich als Besorgte ein, die die Gefahr vor der Vogelgrippe für den Menschen sehr ernst nahm und erhielt über diesen Weg erstaunlich offene Informationen, stellte dann aber kritischere Fragen.
Ihr wurde gesagt, dass interne Informationen über die geplante Zwangsimpfung vorliegen. Als Termin wurde aus Berlin vage das Frühjahr 2006, März/April genannt. In Bayern wurde ausdrücklich nur vom März gesprochen. Eine Stelle nannte sogar den 26 März 2006 (Sonntag) als geplanten Zwangsimpftermin. Aus dem Bayerischen Ministerium des Gesundheitsministers Schnappauf wurde gesagt, dass diejenigen, die sich nicht impfen lassen mit hohen Geldstrafen oder mit Gefängnis bedroht sind. Vom Technischen Hilfswerk wurde gesagt, dass für den 23./24 November 2005 eine Notfallübung geplant ist, zu der Menschen, mittel Medien zu den Impfstationen geholt werden sollen. Es wurde gesagt, dass selbst Ärzte sich nicht selbst impfen lassen dürfen, sondern sich in den Impfstationen impfen lassen müssen. Prof. Löwer, Präsident des Paul-Ehrlich-Institutes, dieser Prof. Löwer, der seit einem Jahr dem Gesundheitsamtsleiter in Neumarkt i.d.OPf., Dr. Sperber, auf dessen Amtshilfeersuchen hin, keinen einzigen Wirksamkeitsnachweis auch nicht für eine einzige Impfung benennen konnte, soll sich sehr gesprächsbereit gezeigt haben. Erforderlich sei diese Zwangsimpfung wegen der allgemeinen Impfmüdigkeit in der Bevölkerung, soll er gesagt haben. Dass es irgendwelche Impfschäden gibt oder geben kann, stritt Prof. Löwer anfangs ab. Es gäbe allenfalls leichte Rötungen an der Impfstelle. Kontraindikationen, z.B. Allergien, gäbe es auch nicht, soll Prof. Löwer gesagt haben. Wenn infolge der Zwangsimpfung jemand sterben würde, wäre auch das zulässig und kein unzulässiger Eingriff in das Recht auf Leben, da diese Person ja nicht vorsätzlich umgebracht worden wäre. Jemanden zu töten, wenn das nicht vorsätzlich geschieht, ist zufolge des Prof. Löwer zulässig. Es wäre schön, wenn das alles nur ein übler Traum gewesen wäre. Es wäre schön, wenn die Person, die mir von ihrer telefonischen Recherche berichtet hat, als verlogen und unglaubwürdig angesehen werden muss. Tatsächlich ist diese Person sehr glaubwürdig.
Trotzdem: Das sind alles nur mündliche Hinweise. Ohne schriftliche Bestätigung. Am 23/24 Nov. 2005, also in gut einer Woche, werden wir ja sehen, ob es diese Notfallübungen gibt, ob die Technischen Hilfswerke Impfstationen aufbauen, ob etwas durch die Medien erfolgt, ob Probealarmierungen durch die Medien erfolgen. Auf jeden Fall ist es wichtig, sich vor März 2006 aktiv zu bewegen, Einsprüche einlegen, nach den naturwissenschaftlichen Beweisen des behaupteten Virus zu fragen usw. usw. usw.. Noch haben wir einige Monate Zeit. Es wäre zu schön um wahr zu sein, wenn diese Telefonrecherche erlogen und erstunken wäre oder wenn das alles nur ein schlechter Traum gewesen wäre. Wenn die Zwangsimpfung durchgeführt wird, dann ist das kein böser Traum. Dann ist das böse Wirklichkeit. Jetzt ist noch hinreichend Zeit, Einsprüche (Vorschlag siehe hier im Forum) einzulegen. Dann werden die mit ihrer Zwangsimpfung ihre Schwierigkeiten bekommen.
Diese geplante Verblödungsimpfung bei der voraussichtlich sehr viel Nervengifte implantiert werden sollen, ist ja nur möglich, weil sich das Volk zuvor hat verblöden lassen. Das bedeutet aber nicht, dass jeder sich heute zwangsweise der Verblödung anschießen muss. Mir ist es gleich, ob die Akteure, vorne weg Prof. Löwer, PEI, geisteskrank und blöde sind, von irgendjemanden gekauft sind, kriminell sind, von Grund auf böse und verdorben sind, ob ein über Deutschland fliegender Zugvogel denen ins Gehirn geschissen hat, oder welche Motivation und Intention die ansonsten haben könnten. Solche Spekulationen sind fruchtlos. Wichtig ist die Funktion dieser menschheitsvernichtenden verbrecherischen Zyniker, die aufgrund ihrer Gemeingefährlichkeit an ihrem Handeln gehindert werden müssen, gleich ob deren Gemeingefährlichkeit in der Entfaltung krimineller Energien gründet oder in Geisteskrankheit/Geistesschwäche gründet. Ausdrücklich weise ich hier nochmals auf meine hier im Spezialforum zugängliche Eingabe an die Gneneralbundesanwaltschaft hin (24 Seiten). Ich empfehle ausdrücklich, diese intensiv zu lesen, auch mit den über das Internet zugänglichen Gesetzen und §§ zu vergleichen. Schon aufgrund der Sach- und Beweislage, dass kein als Krankheitserreger behauptetes Virus jemals naturwissenschaftlich nachgewiesen worden ist, und dieses Wissen der Gesundheitsbehörden mittlerweile beweisbar ist, sind Zwangsimpfungen in der Bundesrepublik Deutschland nur möglich, wenn die grundgesetzlich abverlangte Ordnung nach Grundgesetz Art. 20 beseitigt worden ist. Ausdrücklich weise ich hier nochmals auf den in der Eingabe an die Generalbundesanwaltschaft genannte Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes hin:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Voraussetzung zur Wahrnehmung des Widerstandsrechtes ist der erfolglose Versuch der anderen Abhilfe. Roman Herzog, der ehemalige Bundesverffassungsrichter und ehemalige Bundespräsident hat 1980 in Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, 34. Ergänzungslieferung einen bedeutenden Kommentar zum Widerstandsrecht geschrieben. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass intensive Versuche der anderen Abhilfe vorher unternommen sein müssen. Dann weist er auf die Pflicht zur Angemessenheit der Mittel, auf die Picht zur Wahl des mildesten Mittel hin. Er weist jedoch auch darauf hin, dass das Widerstandsrecht im konkreten Fall das Recht beinhalten kann, in Kauf zu nehmen, dass unbeteiligte Personen getötet werden. Roman Herzog weist aber auch darauf hin, dass dann, wenn die rechtsstaatliche Ordnung nach Grundgesetz Art. 20 in Deutschland beseitigt worden ist, niemand der das Widerstandsrecht in Anspruch nimmt, mit einem rechtsstaatlichen Strafverfahren rechnen kann. Letzteres hat in den letzten 5 Jahren die Strafjustiz der BRD, in Bayern, NRW und Baden-Württemberg, sowohl Stefan Lanka, als auch mir hinreichend und nachhaltig bewiesen. Deshalb sollte man sich auf die „andere Abhilfe“ konzentrieren, zur Verhinderung dieses staatlichen geplanten Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 VStGB), der geplanten zwangsweise Verblödungsimpfung voraussichtlich am 26 März 2006. Trotzdem: Keine Panik auf der Titanik. Noch haben wir drei Monate Zeit, die es zu nutzen gilt. Viele Grüße Karl
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