der Abgeordneten Gitta Connemann, Annette Widmann-Mauz, Ursula Heinen, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Marlene Mortler, Artur Auernhammer, Peter Bleser, Helmut Heiderich, Uda Carmen Freia Heller, Dr. Peter Jahr, Julia Klöckner, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Jochen Borchert, Cajus Julius Caesar, Hubert Deittert, Thomas Dörflinger, Gerda Hasselfeldt, Susanne Jaffke, Heinrich- Wilhelm Ronsöhr, Dr. Klaus Rose, Norbert Schindler, Georg Schirmbeck, Max Straubinger, Volkmar Uwe Vogel und der Fraktion der CDU/CSU
Wir fragen die Bundesregierung:
… 6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Experten der WHO, dass eine globale Grippeepidemie die Weltbevölkerung bedrohe? Wie begründet sie ihre Haltung?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen in dem Wissenschaftsmagazin „nature“ vom 13. Januar 2005, denen zufolge in Vietnam die nächste Pandemie ausgelöst werden könnte? Teilt sie die Einschätzung, dass das Virus H5N1 dort bereits als endemisch bezeichnet werden kann? Welche Auswirkungen hat dies auf ihre Entscheidung über die Verlängerung der in der Frage 1 angesprochenen Importverbote?
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der aviären Influenzaviren Typ H5N1 seit ihrem erstmaligen Auftreten im Jahre 1997 in Hongkong? Teilt sie die Auffassung, dass das Virus H5N1 für den Menschen gefährlicher geworden ist?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Möglichkeit einer Übertragung von H5N1 von Mensch zu Mensch vor?
10. Welche Erkenntnisse und Informationen liegen der Bundesregierung über die Entwicklung eines Impfstoffes gegen das H5N1-Virus vor? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Beteiligung an der Entwicklung eines solchen Impfstoffes?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung Maßnahmen zur Bevorratung von antiviralen Medikamenten, wie sie z. B. Irland, Norwegen und die Niederlande vorgenommen haben?
12. Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um Mensch und Tier in Deutschland vor einer solchen Pandemie zu schützen?
13. Welche konkreten Forschungsmaßnahmen laufen in Deutschland zur Bekämpfung der Vogelgrippe? Wie werden diese seitens der Bundesregierung unterstützt?
Seit 1999 fordert die WHO alle Staaten auf, Pandemiepläne zu entwickeln. Bislang liegen diese für 15 Länder vor. In Deutschland hat die Gesundheitsministerkonferenz Mitte des Jahres 2001 das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) gebeten, einen Pandemieplan auf Grundlage der WHO-Empfehlungen auszuarbeiten. Hierzu wurde unter Federführung des Robert Koch-Instituts (RKI) eine Expertenkommission eingesetzt, die Anfang 2005 einen nationalen Influenza-Pandemieplan vorgelegt hat, der inzwischen veröffentlicht ist. Der Pandemieplan ist aus Sicht des BMGS eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für eine bundesweit koordinierte Vorbereitung auf eine Influenza-Pandemie. Er sieht zahlreiche Maßnahmen für die verschiedenen Phasen vor. Für den Ernstfall wird u. a. die Prüfung der Möglichkeit von Reisebeschränkungen empfohlen. Außerdem wird eine bundesweit koordinierte Verteilung des Impfstoffs vom Hersteller an die Länder angestrebt. Schließlich müsse eine ausreichende Menge antiviraler Arzneimittel für alle an Influenza-Erkrankten zur Verfügung stehen. Der Influenza-Pandemieplan muss in Abstimmung zwischen Bund und Ländern umgesetzt werden. Maßgebend hierfür sind die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), nach denen die Länder die hauptsächliche Zuständigkeit für den Bereich der Seuchenabwehr haben. Mithin sind sie auch für die Bevorratung von antiviralen Medikamenten und Impfstoffen verantwortlich. Allerdings hat der Bund angekündigt, sich ggf. an der Forschungsförderung – soweit für die Entwicklung eines Impfstoffes Forschungsvorhaben erforderlich – zu beteiligen. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung u. a. Kontakte mit den EU-Kommissaren für Forschung sowie für Gesundheit und Verbraucherschutz aufgenommen, um die Chancen auszuloten, inwieweit von der EU Forschungsgelder für klinische Studien und zur Entwicklung von Impfstoff-Prototypen zur Verfügung gestellt werden können.