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  • Medizinstudium und AlzheimerimpfungDatum06.02.2006 23:10

    Hallo Lisa,

    Ich denke, erstens musst du dir selbst mal klar darüber werden, was du möchtest, einen Beruf, in dem du verantwortungsvoll arbeiten kannst, oder einen, in dem du bequem arbeiten kannst.
    Ich denke, beides geht in medizinischen Berufen dann nicht mehr, wenn man hinter die Kulissen geschaut hat.

    Ich kenne einen jungen Mann, der wollte Notarzt werden. Der hat auch hinter die Kulissen geschaut und vertrat die Meinung, gute Notärzte braucht das Land. Als er diese Entscheidung getroffen hat, war er bereits Rettungssanitäter und wusste, von was er sprach. Er hat dieses Studium gut vorbereitet und zwar so, dass er trotz des langen Studiums (ein Notarzt muss auch noch einen Facharzt haben) seinen Lebensunterhalt hätte nebenher verdienen können, sodass ihm das Studium nicht ein sehr langes Studentenleben und damit viele Jahre Lebensqualität genommen und Abhängigkeit gebracht hätte.
    Er hat drei Semester durchgehalten. In der Zeit des Studiums wurde er immer grimmiger, wütender, unzufriedener. Dabei war und ist er ein total lebensbejahender, ausgeglichener und friedfertiger Mensch, der immer genau weiß, was er will und seine Ziele ruhig und ausdauernd verfolgt. Er ist aber auch ein Gerechtigkeitsfanatiker. Für ihn war die Gehirnwäsche im Studium eine Qual und es wurde ihm auch klar, dass er in den standesrechtlichen Zwängen, in der die Mediziner nun mal leben, nicht klar kommen würde.

    Ein anderer in meiner Umwelt lebender nicht mehr ganz junger Mann, war und ist Impfgegner, schon vor seinem Medizinstudium. Auch er hat mit den Inhalten des Studiums gehadert, aber irgendwie hat er es für sich auf die Reihe gebracht und es durchgezogen. Am Ende seines Studiums sagte er, es geht einfach nicht, dass dir ständig klar ist, dass das was du dir hier in den Kopf klopfst, so nicht stimmt und anlegen brauchst du dich mit den Profs nicht, sonst bekommst du den Schein nicht. Ihm spuckt das Studium und das Angst auslösende schulmedizinische Wissen heute noch im Kopf umher und das Staatsexamen ist jetzt mindestens 8 Jahre her.

    Ich denke, wenn du dich darauf einstellen kannst, dass es nicht einfach wird, ohne gehirngewaschen zu werden das Studium hinter dich zu bringen und es von den Emotionen her durchzuhalten, dann versuche es doch mal. Abbrechen kannst du immer. Eine vertane Zeit gibt es nicht. Du nimmst immer etwas mit in dein Leben, auch wenn du ein Studium oder eine Ausbildung abbrichst. Dann hat das eben zu deinen Erfahrungen gehört.

    Kennst du das:
    Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und niemand ginge um mal zu schauen, wohin mal käme, wenn man ginge.

    Viele Grüße Veronika


  • sz-wissen über impfgegnerDatum03.01.2006 11:35
    Foren-Beitrag von Veronika im Thema sz-wissen über impfgegner

    Hallo Lisa,

    frage doch einfach mal bei der Süddeutschen Zeitung nach, aufgrund welchen Quellen derartige Behauptungen in dem Artikel aufgestellt werden.

    Dass das RKI nicht zimperlich mit behaupteten und geschätzten Zahlen umgeht, sieht man an den jährlich steigenden geschätzten Todesfallzahlen von Grippe-Epidemieen, die nicht eintreten und anstatt ehrlicherweise jeweils die letztjährigen Schätzungen zu revidieren, legt das RKI jedes Jahr noch einmal ein paar Tausend drauf.

    Dass Goethe Impfungen befürwortete und die Zwangsimpfung durchsetzten wollte, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Denn Goethe war mit Hahnemann befreundet und war dementsprechend kritisch der Schulmedizin gegenüber eingestellt. Im Organon, ich glaube im Organon 3. Auflage 1824, hat Hahnemann von dem homöopathischen Prinzip der Impfung gesprochen, ohne weiteres darauf einzugehen. In den späteren Organon steht da nichts mehr über Impfungen. Das wird jetzt von der Schulmedizin oft als Befürwortung Hahnemanns bezüglich der Impfungen ausgelegt. Wenn Hahnemann allerdings begriffen worden ist, wenn die damals bekannten Umstände der Impfungen bekannt sind, dann muss klar sein, dass Hahnemann mit den Praktiken der Impfungen, vor allem der heutigen, niemals einverstanden war. Im Übrigen hat Hahnemann erst im Jahr 1811 von Verdünnung und im Jahr 1827 von Potenzierung gesprochen. Weiter hat Hahnemann jeglichen mechanischen Eingriff zur Heilmanipulation abgelehnt, (und auch das muss mit den damals üblichen Verfahren in Relation gesetzt werden) ebenso wie die Verordnung mehrerer Substanzen.

    Viele Grüße Veronika

  • Hallo Peter, hallo ihr Neuen,

    Peter hat recht, wenn man durch die Virusnachweisfrage erkennt, dass durch die Schulmedizin Glaubensgrundsätze vermittelt werden, dann muss man logischerweise auch erkennen, dass der versprochene Schutz auch aus Glaubensgrundsätzen besteht.
    In unserem Denken, in unserer Sprache und in unserem Verhalten hat die Infektionshypothese seit mindestens einem Jahrhundert Einzug gehalten. Es handelt sich also um Mechanismen, die in der Menschheit gewachsen sind, die von den Menschen nie überdacht, überprüft und kontrolliert wurden. Genau derartige Mechanismen bestimmen unser Leben.
    Viele Menschen, vor allem junge Eltern, hängen dann im Leben wie ein Schluck Wasser in der Kurve, denn sie haben einfach Angst. Sie brauchen Zeit, um zu be-greifen, (kommt von fassen) dass für ihre Kinder nicht nur der vermeintliche schulmedizinisch versprochene Schutz abhanden gekommen ist, sondern auch die vermeintliche schulmedizinisch propagierte Gefahr.
    Erst wenn man beginnt nicht zielgerichtet nach der Wahrheit zu suchen, sondern die Haltung annehmen kann: Egal was dabei heraus kommt, erst wenn man bereit ist, die Wahrheit anzunehmen und diese in seinem Hirn nicht mehr verbiegen muss, wir man für logisches Denken fähig.
    Ich schreibe das durchaus aus der Erfahrung dieser Situation mit drei geimpften kleinen Kindern. Die Krux bei dem Ganzen ist ja die, wenn Impfungen direkten Probleme verursachen, also Probleme auftreten, die direkt auf Impfungen zurückzuführen sind, sind diese oft hochakut. Was mir in dieser Situation sehr geholfen hat, war die zeitgleiche Erfahrung mit der klassischen Homöopathie. Ich weiß nicht, wie mein Weg verlaufen wäre, wenn die klassische Homöopathie unsere Kinder nicht ruck zuck aus der hochakuten Situation herausgeführt hätte und wir dadurch von der Schulmedizin vollkommen unabhängig wurden.

    Viele Grüße Veronika

  • Vogelgrippe H5N1Datum23.11.2005 18:23
    Foren-Beitrag von Veronika im Thema Vogelgrippe H5N1
    Der Newsletter zu dem Artikel in den OÖNachrichten:

    http://www.klein-klein-verlag.de/pdf/Wie%20erwartet.pdf

  • Ich habe die Schreiben von und an Prof. Niemitz in eine pdf-Datei umgewandelt:

    http://www.klein-klein-aktion.de/pdf/anNiemitz.pdf
    http://www.klein-klein-aktion.de/pdf/vonNiemitz.pdf

    Ebenso die Einstellungen der Petitionen, schaut mal unter:
    http://www.klein-klein-aktion.de/hier_da...as_neueste.html

    Grüße Veronika

    Jürgen, soll ich dir die schicken?

  • ARD KontrasteDatum12.11.2005 15:11
    Foren-Beitrag von Veronika im Thema ARD Kontraste

    Newsletter-klein-klein-verlag vom 12.11.2005
    Kontraste-Sendung zur Neuen Medizin, 10.11.2005

    Mehr als nur ein Kommentar
    Erster Schritt zum Umgang mit der Kontraste Sendung:
    „Falsche Versprechen - die tödliche Gefahr der „Germanischen Neuen Medizin““

    Karl Krafeld

    Zur Vorbereitung sollte man eine Tasse Kaffe oder oder Tee kochen. Während das Wasser zum Kochen gebracht wird, sollte man sich die schriftliche Darstellung der Kontraste-Sendung ausdrucken.
    Dann sollte man den offiziellen Text der Sendung lesen, gleich ob man die Sendung gesehen hat oder nicht.

    Dann sollte man sich auf den Schluss konzentrieren und sich nur auf die Darstellung des Heilpraktikers Siegfried Mohr konzentrieren.
    Vielleicht sollte man vorher doch nochmals etwas darüber schauen und sich die Aussage der Kinderbuchautorin Daniela Amsturz anschauen und diese Aussage rein formal, ohne inhaltliche Beachtung, mit den Aussagen der Ärzte Dr. Stöckler (Tübingen), Prof. Henze Charite, Berlin und den Befürwortern der herrschenden Medizin, vergleichen.

    Die herrschende Medizin gibt Statements ab, die wörtlich zwischen „ ….“ wiedergegeben werden.
    Weder von der Kinderbuchautorin Daniela Amsturz noch vom Heilpraktiker Siegfried Mohr, ist ein Statement gedruckt. Beide kamen tatsächlich in der Sendung nicht selbst zu Wort.
    Die Journalisten behaupten, nicht nur in der schriftlichen Fassung, sondern auch im Originalbeitrag, mit der Stimme der Journalisten, was Daniela Amsturz und Siegfried Mohr angeblich gesagt haben sollen. Einen Originalton (Originalzitat) von Daniela Amsturz und Siegfried Mohr gab es in der Sendung nicht.

    Und jetzt sollte man sich nur auf die Passage mit Siegfried Mohr konzentrieren.
    Im Text nicht so deutlich, wohl aber im Film auffällig, sieht man einen Mann in einem Büro, das der Praxisraum eines Heilpraktikers sein kann, wie der Mann Personen in sein Büro bittet. Die Personen sieht man nicht. Dann sieht man, wie der Mann am Schreibtisch sitzt, eine Röntgenaufnahme von einem Knie an eine beleuchtete Sichttafel hängt und ein Telefonat führt. Von dem Mann hört man kein einziges Wort. Die Journallisten behaupten nur, was der Mann gesprochen haben soll. Die Personen, die bei dem Mann sitzen, werden nicht gezeigt. Von denen ist auch nichts zu hören.

    Offensichtlich wurde hier ohne Einwilligung, ein dem besonderen Verschwiegenheitsgebot, ähnlich einem Gespräch im Beichtstuhl unterliegendes Geschehen gefilmt, was kein seriöser Journalist machen würde. Tatsächlich dokumentiert wurde nur, dass der Mann die Röntgenaufnahme eines Knies anschaute und telefonierte, mehr nicht.
    In der nächsten Szene sieht man den Heilpraktiker Siegfried Mohr auf der Straße, vor einem Geschäft, an einem Stand mit antiquarischen Büchern, die offensichtlich das der Privatsphäre zugehörige persönliche Interesse des Herrn Mohr finden.
    In dieser Privatsphäre werden Aufnahmen von Herrn Mohr gemacht und sogar auch noch durch einen öffentlich rechtlichen Rundfunksender verbreitet.

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mittels Urteil eindeutig, abschließend für jeden Journalisten, klargemacht, dass ein solches Eindringen ohne Einverständnis in die Privatsphäre eines Menschen, eine Menschenrechtsverletzung ist.

    Mit dieser Dokumentation bewiesen nicht nur die Journalisten, sondern auch der öffentlich-rechtliche Fernsehsender, der die Sendung ausstrahlte, dass für diesen Fernsehsender die Menschenrechte kein achtens- und schützenswertes Gut ist.

    Die Dokumentation ging so weit, dass sogar ausgestrahlt wurde, dass Herr Mohr gegenüber den Journalisten deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er für die Veröffentlichung eines solchen Angriffs und Überfalls auf der Straße sein Einverständnis nicht gibt. Hier hat sich der öffentlich-rechtliche Fernsehsender, der sich vor

    geblich für den Schutz des Lebens einsetzte, für jeden erkennbar als das entlarvt, als das er sich hier dargestellt hat: Menschenrechtsverletzend und menschenrechtsmissachtend.

    Im Text ist sogar die Aussage des Journalisten an Herrn Mohr wörtlich wiedergegeben: „Herr Mohr, wir würden gerne mit Ihnen über die Germanische Neue Medizin reden? Wir würden gerne über die Todesfälle reden, die es gibt.“
    Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunksender will auf der Straße, bei einem Überfall auf einen Heilpraktiker, mit dem Heilpraktiker über Todesfälle reden.
    Um es zu verstehen, was es bedeutet, dass wir in unserem Staat so tief gesunken sind, sollte man sich noch eine zweite Tasse Kaffe kochen und das bei der zweiten Tasse Kaffe in Ruhe durchdenken.

    Kein auch nur im Ansatz seriöser Mensch würde bei einem solchen Überfall auf der Straße über Todesfälle reden. Jeder seriöse Mensch weist ein solches Ansinnen einer öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalt empört zurück, wie Herr Mohr es tat.
    Dieses Verhalten, das jeder verantwortungsvolle seriöse Mensch zeigen würde, interpretiert das öffentlich-rechtliche Fernsehen mit: „Schweigen, anstatt Verantwortung zu übernehmen.“

    Hier hat das öffentlich-rechtliche Fernsehen sich total geoutet.
    Hätte der menschenverachtende propagandistische Demagoge, der Propagandachef von Adolf Hitler, Josef Goebbels, diese Propagandasendung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt in der Bundesrepublik Deutschland, gesehen, Goebbels wäre vor Neid erblasst, angesichts dieses hochqualitativen menschenverachtenden öffentlich-rechtlichen Propagandismus in der BRD.

    Dem Wortlaut nach ist dem wörtlich zitierten Prof. Günter Henze, Universitätsklinikum Charite Berlin, voll zuzustimmen: „Solche Handlungsweise ist in höchstem Maße verwerflich und überhaupt nicht zu rechtfertigen. Und man muss dafür sorgen mit allen Mitteln, dass diesen Menschen, die so etwas tun, die Berufserlaubnis entzogen wird.

    Tatsächlich ist dieses Verhaltnen der öffentlich-rechtlichen Journalisten nicht zu rechtfertigen und im höchstem Maße verwerflich, daher muss diesen Journalisten die Möglichkeit irgendeiner Tätigkeit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen entzogen werden.

    Offensichtlich hat Prof. Henze, das, was er sagt, aber anders gemeint. Zuvor wird Prof. Henze zitiert: „Dass bedeutet, dass dieses Kind unvermeidlich stirbt. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, denn die bösartigen Knochenkrebse sind eben tödlich wenn sie nicht behandelt werden. So einen Rat, ein Kind, der wirksamen und nachweislich wirksamen Behandlung zu entziehen, (ist) eigentlich kriminell.“
    Prof. Henze stellt hier die haltlosen Tatsachenbehauptungen auf, dass Knochenkrebs tödlich ist und die von ihm praktizierten Behandlungsmethoden (Chemotherapie, Operation) nachweislich wirksam sind.
    Solche Tatsachenbehauptungen von Prof. Henze wird man als kriminell bezeichnen müssen. Den Schutz von Kindern vor Personen, wie sich Prof. Henze hier mit seiner haltlosen angstverursachenden Prognose und seinem haltlosen Heilsversprechen beweist, wird man fordern müssen.
    Mit Medizin hat das, was Prof. Henze hier über sich beweist wenig, mit unseriösem marktschreierischem Verkauf, sehr viel zu tun: Ich mache dir Angst und dann verkaufe ich dir die Illusion der Lösung (die dich tatsächlich nur schädigt). Das ist die typische Rattenfängerei der Sekten, der Prof. Henze mit seiner haltlosen Prognose und seinem haltlosen Heilsversprechen zugeordnet werden muss.

    Prof. Henze, Charite, Berlin, ist dafür bekannt, dass er Eltern mit der Tatsachenbehauptung zu Einwilligungen überredet, er habe Tausenden von Kindern durch Chemotherapie und Operationen geholfen.
    Gegenwärtig führt Prof. Henze an der Charite an Kindern mit Knochenkrebs die Eruopäisch-Amerikanische Osterosarkomstudie (EURAMOS 1) durch. Eine solche Studie bedarf in Deutschland der staatlichen Genehmigung, die für diese Studie erteilt ist. Voraussetzung für die staatliche Genehmigung ist, dass sichergestellt ist, dass Eltern die eingewilligt haben, dass ihr Kind an dieser Studie teilnimmt, das Recht zugesichert und gewährleistet wird, dass sie jederzeit, ohne Angabe von Gründen ihre Einwilligung zurückziehen können. Ohne, dass sichergestellt ist, dass diese ethische Anforderung an die Teilnahme erfüllt ist, ist die Durchführung einer solchen Studie nicht nur ethisch verwerflich, sondern rechtswidrig.

    Es ist ein Fall bekannt, dass ein Vater die Einwilligung zurückgezogen hat, was Prof. Henze vom Charite veranlasste, beim Familiengericht, bei Richtern, unabhängig vom Gesetze und nur dem Prof. Henze unterworfen, erfolgreich zu beantragen, dem Vater das Sorgerecht zu entziehen.

    Wer so mit ethischen Grundanforderungen umgeht, wie Prof. Henze es beweist und dann falsche Krankheitsprognosen und falsche Heilungsversprechen abgibt, erweist sich günstigstenfalls als verblendeter Fanatiker, vor dem die Allgemeinheit zu schützen ist. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen hat, vertreten durch seine Journalisten mit dieser Kontraste-Sendung wieder einmal einen gegen Menschen gerichteten verblendeten Fanatismus bewiesen, der jeder Diktatur zur Stütze und zur Ehre gereicht.

    In einem demokratischen Rechtsstaat tragen die Staatsbürger, die derartiges dulden die Schuld und die Verantwortung für einen verblendeten Fanatismus der durch die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ausgeübt wird.

    Die Sendung erfolgte vom Rundfunk Berlin-Brandenburg,einer Rundfunkanstalt der ARD. Die abschließende Aufsicht über die Intendantin dieses Senders liegt beim Bürgermeister von Berlin und beim Ministerpräsidenten von Brandenburg, deren Adressen über das Internet leicht herauszufinden sind.

    Ich erhebe keine Einwendungen dagegen, wenn bei Beschwerden an die Verantwortlichen Landesväter dieser Kommentar zur öffentlich-rechtlichen Praxis beigefügt wird, da eine solche journalistische Praxis, jenseits der Erfüllung der an einen seriösen Journalismus zu stellenden Grundanforderungen, in einer öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt kein Platz eingeräumt werden darf. Hier sind die für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, auf deren Einhaltung die Landesregierungen zu achten haben, eindeutig.

    Mir ist bekannt, dass bei uns das Recht auf freie Meinungsäußerung besteht, dass dahingehend ausgelegt wird, dass nahezu jeder gefährliche Schwachsinn verbreitet werden darf. Die öffentlich-rechtliche Kontraste-Sendung hat dies aktuell bewiesen. Die Benennung von als wahr überprüfbaren Tatsachen wird dagegen als Beleidigung behauptet und auch durch Richter, unabhängig vom Gesetz und nur den Herrschenden unterworfen, bestraft, weil jede menschenverachtende Diktatur zu ihrer Erhaltung der Verletzung des aktiven und passiven Informationsrechtes nach Art. 19 der Allgemeinen Menschenrechte bedarf. Das war bei den Nazis so. Das war in der DDR so. Das ist ……..

  • ARD KontrasteDatum12.11.2005 00:32
    Foren-Beitrag von Veronika im Thema ARD Kontraste

    Übrigens, Karl hat einen weiteren ausführlicheren Newsletter über die Kontraste-Sendung angekündigt.

  • ARD KontrasteDatum12.11.2005 00:30
    Foren-Beitrag von Veronika im Thema ARD Kontraste

    Newsletter-klein-klein-verlag vom 11.11.2005
    Caroline Walters neuestes Schmierentheater

    Veronika Widmer

    Unter dem Titel: Falsche Versprechen – die tödliche Gefahr der Germanischen Neuen Medizin, brachte die ARD Kontraste-Sendung am 10. November 2005 ihren nächsten diffamierenden Bericht. Leider ist auch dieses Mal die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Kontraste-Redaktion ihre verdrehte Darstellung folgenlos über den Sender schicken konnte, denn sie vertritt die Meinung der Schulmedizin.

    Dabei hätte es die Schulmedizin doch so leicht, die Neue Medizin in die Vergangenheit zu schicken, wenn sie endlich die Neue Medizin wissenschaftlich überprüfen würde. Die Habilitationsunterlagen, die Dr. Hamer vor Jahrzehnten an der Universität Tübingen eingereicht hat, wurden bis heute nicht überprüft. Nicht einmal ein Gerichtsurteil konnte die Universität Tübingen dazu bringen, dass die Überprüfung des Habilitationsverfahrens, das laut Prof. Voigt innerhalb von zwei bis drei Tagen durchgeführt werden könnte, durchgeführt wurde.
    In der Gerichtsverhandlung in Sigmaringen teilte Professor Voigt auch den Grund mit, warum die Neue Medizin nicht wissenschaftlich überprüft wurde:

    Professor Voigt:
    „Wir wollen das gar nicht wissen, ob Dr. Hamer recht hat.“

    Es stellt sich logischer weise die Frage, warum will die Universität Tübingen nicht wissen, ob Dr. Hamer recht hat? Hat sie Angst davor, er könnte recht haben und wird daher stattdessen lieber zum Zweck, die Neue Medizin zu diffamieren, die Wahrheit verdreht und gebeugt?

    Dabei fällt es dem Rundfunkrat sicherlich auch dieses Mal, wie bei allen schulmedizinisch anerkennenden Sendungen nicht auf, dass die Sendung einseitig im Sinne der Schulmedizin recherchiert wurde.

    Dem Presse- und Rundfunkrat fiel bisher allerdings auch nicht auf, dass die Schulmedizin jegliche Kritiker und Gegner leicht mit wissenschaftlichen und empirischen Studien an die Wand fahren könnte, wenn sie diese durchführen und veröffentlichen würde. Allerdings wäre den Kritiker nur dann beizukommen, wenn die Studie im Sinne der Schulmedizin ausfallen würde.

    Statt dessen bedient sich die Schulmedizin mit diffamierenden journalistischen Pressemeldungen, um gegen anders denkende, die schulmedizinische Wissenschaft in Frage stellende Menschen vorzugehen.

    Dass die Sendung schlampig recherchiert wurde, zeigt deutlich, dass sie der Neuen Medizin unterstellt, sie würde aufgrund von Röntgenbildern ihre Diagnose stellen.

    Weiter präsentiert die Kontraste-Sendung einen Patienten, der in den letzten Woche an Leukämie gestorben sei, obwohl er von Dr. Hamer persönlich behandelt wurde. Dr. Hamer sitzt seit einem Jahr unter dubiosen Gründen und Vorgängen in einem französischen Gefängnis, weil ihm angelastet wird, dass er trotz eines Behandlungsverbots in Frankreich Patienten therapiert hätte. Dabei war Dr. Hamer in der von der französischen Justiz genannten Zeit nicht in Frankreich und kennt die genannten Patienten nicht. Wie aus einem Gefängnis heraus therapiert werden kann, erklärt die Sendung dann allerdings nicht.

    Caroline Walter ist bekannt dafür, dass sie einen Journalismus macht, mit dem sie von vorn herein die Wahrheit beugt, und sie im Sinne der Schulmedizin darstellt. Somit ist es nicht verwunderlich, dass ihr Redaktionsteam von dem NM - Therapeuten keine Antwort erhielt. Aber auch dieses, nicht aussagekräftige Filmmaterial weiß sie geschickt für ihre Zwecke zu gebrauchen.

    Spätestens seit Ende des letzten Jahres wissen Medizinkritiker, dass die Schulmedizin, die sich der gesamten Print-Presse bedienen kann, konzipiert hat, gegen die Medizinkritiker vorzugehen.

    Dr. C Meyer, MPH, Abt. für Infektionsepidemiologie und Impfprävention am Robert-Koch-Institut, hat das im Bundesgesundheitsblatt 12/2004 formuliert.
    Professor Schmitt, Vorsitzender der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) führte bereits im impfblick (Monatlicher Service des Deutschen Grünen Kreuzes e.V.) vom Oktober 2002 Ähnliches aus.
    Dr. Ute Arndt, Deutsches Grünes Kreuz, führt in der selben Veröffentlichung mit spitzer Feder Professor Schmitts Ausführungen in die Polemik.

    Es ist also nicht verwunderlich, dass im Laufe dieses und der letzten Jahren diffamierende Sendungen gegen medizinkritische Argumente und medizinkritische Gruppen, ausgestrahlt wurden. Dass es diesen Sendungen absolut an Wissenschaftlichkeit fehlt und der vermeintliche Informationsträger die Polemik und die Emotionalität ist, zeigt die Hilflosigkeit der Schulmedizin.

    Medizinkritiker fordern die wissenschaftlichen Studien für die schulmedizinischen Behauptungen. Schulmediziner antworten mit Meinungen, Hypothesen und Modellen, die sie nicht wissenschaftlich belegen.

    Frau Dr. Stöcker, Pressesprecherin des Paul-Ehrlich-Instituts, verlangt von den Bürgern und den Journalisten, dass sie der Schulmedizin glauben müssen, weil sie wissenschaftliche Studien und Ausführungen eh nicht verstehen.

    Einer anfragenden Bürgerin suggeriert sie in ihrem Schreiben vom 06.08.2004, dass Studien nicht von Laien, sondern lediglich von Experten ausgewertet werden können, da dies ein Fachstudium, Expertenwissen und Erfahrung erfordern würde: „Dies müssen also stellvertretend ausgewiesenen Experten übernehmen, die sich auf diese Arbeit spezialisiert haben.“

    Weiter führt Frau Dr. Stöcker in diesem Schreiben aus, man würde sich in anderen Bereichen des Lebens ja auch auf Expertenwissen verlassen, z.B. beim Kauf einer Babynahrung, eines Autos oder beim Besteigen eines Flugzeuges. „Es ist ausgeschlossen, in jedem einzelnen Fall selbst zu beurteilen, wie es um die Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit bestellt ist.“

    Michael Houben, der Autor der umstrittenen WDR-Sendung: Rundum Gesund vom 20. September 2004, äußerte sich in seiner Stellungnahme im WPK-Quarterly: „Nach der Sendung erreichte eine bislang einmalige Fülle von Protestbriefen den Sender. Kassenärztliche Vereinigungen, Gesundheitsministerien, jeder, der in Deutschland im Impfwesen einen Professorentitel trug oder einen Postenbekleidete, schien sich direkt beim Intendanten zu beschweren. Kaum eine Zuschrift machte sich die Mühe, einzelne Aussagen der Sendung zu widerlegen. Im Kern war der Tenor stets der selbe:
    Ein verantwortungsvoller Journalist müsse schlicht glauben, was ein offizielles Organ wie die STIKO und die Mehrheit der im Impfwesen Beschäftigten postuliert. Es stehe uns nicht zu, nach wissenschaftlichen Beweisen zu fragen. Wir würden sie ja ohnehin nicht verstehen.

    Caroline Walters ist nach schulmedizinischer Ansicht wohl eine derartige verantwortungsvolle Journalistin?

    Hinweis:
    In der Zweimonatsbroschüre Leben mit Zukunft 6/2005, das in der nächsten Woche verschickt wird, haben wir uns ausführlich mit dem Wahrheitsgehalt der deutschen Presse beschäftigt.

    (Ab morgen, spätestens übermorgen ist der Newsletter auf der Webseite: http://www.klein-klein-verlag.de unter aktuelles im pdf-Format veröffentlicht)


  • Die Sonderausgabe gibt es bereits. Sie ist 28 Seiten stark und kostet 2.—Euro.
    An der Überarbeitung und Neuauflage der Infobroschüre Nr. 2: Masern wird gearbeitet.

    Viele Grüße Veronika

  • An Herrn Lanka / Fotos vom VirusDatum11.11.2005 08:09
    Foren-Beitrag von Veronika im Thema An Herrn Lanka / Fotos vom Virus

    Hallo pharmahype,

    das FAKUell-Interview haben wir im pdf-foprmat veröffentlicht:
    http://www.klein-klein-verlag.de/pdf/Lanka1.pdf

    Viele Grüße Veronika

  • An Herrn Lanka / Fotos vom VirusDatum10.11.2005 23:41
    Foren-Beitrag von Veronika im Thema An Herrn Lanka / Fotos vom Virus

    Hallo ihr,

    Das Bildchen ist im Zweimonatsmagazin: Leben mit Zukunft 5/2005 abgebildet und von Stefan kommentiert: „Elektronenmikroskop-Aufnahme von behaupteten Vogelgrippeviren (H5N1), in Wirklichkeit nur Bestandteile von sterbenden Zellen.“

    Grüße Veronika

  • Vogelgrippe H5N1Datum09.11.2005 13:26
    Foren-Beitrag von Veronika im Thema Vogelgrippe H5N1
    Hallo Axel,

    dass Lachen ist die beste Medizin, das haben schon unsere Großmütter gewusst.
    Dass der, der nicht über sich selbst lachen kann, Gefahr läuft krank zu werden, auch das wussten sie schon, unsere weisen Großmütter.
    Und sie wussten auch, wenn es Zeit war zu lachen.
    Und sie wussten, zu welchen Zeiten und Gelegenheiten das Lachen nur peinlich ist.

    Und heute braucht man dazu einen Therapeuten?
    Arme Welt!

    Ich denke nicht, dass dieses Forum und diese Themen, die hier behandelt werden, zum Lachen sind. Und ich denke auch, dass du vollkommen falsch liegst, wenn du denkst, dass diese Menschen, die sich hier über diese Themen austauschen, verlernt hätten zu lachen. Wenn das so wäre, dann könnten wir alle mit diesen Themen nicht mehr arbeiten.
    Du bist als Lachtherapeut hier also vollkommen falsch.

    Viele Grüße Veronika

    Ach ja und noch was: Was sagt denn dein zitiertes, aus dem Zusammenhang gerissenes Gedicht aus: Es sagt so wie es da steht aus: Ich will keine Verantwortung übernehmen und wenn ich euch nicht gefährlich werden soll, dann kümmert euch um mich. Was ist das, eine Drohung?

  • Vogelgrippe H5N1Datum09.11.2005 07:30
    Foren-Beitrag von Veronika im Thema Vogelgrippe H5N1

    Hallo Karl,
    kannst du uns die E-Mail-Adresse und die Anschrift nennen?
    Viele Grüße Veronika

  • Vogelgrippe H5N1Datum31.10.2005 16:53
    Foren-Beitrag von Veronika im Thema Vogelgrippe H5N1
    Hallo Elfe,

    der klein-klein-verlag würde den Hinweis der Behörden auf Lehrbücher nicht zurückweisen, wenn in ihnen die Zusammenhänge erklärt werden würden, nach denen gefragt wurde, sondern der klein-klein-verlag weist zurück, dass die Behörden behaupten, dass in Lehrbüchern Virusnachweise zu finden sind. Dort sind Virusnachweise behauptet, aber keine abgedruckt. Dort sind Hinweise behauptet, wer, wann und wo welches Virus nachgewiesen haben soll, dort sind aber keine Fundstellen beschrieben. Sucht man die Veröffentlichungen, findet man allermeistens nichts. Findet man hin und wieder doch etwas, dann sind es keine wissenschaftlichen Virusnachweise sondern Beschreibungen von behaupteten Viren oder Beschreibungen von Erkrankungen etc.

    Um sich mit diesem Thema so zu beschäftigen, dass man es wirklich auch begreift, braucht man eben Zeit. Um die Hintergründe erfassen und dann irgendwann die augenblickliche Situation einschätzen zu können, geht es einfach nicht ohne die Investition von Zeit und ohne lesen, lesen, lesen und darüber nachdenken. Das ist uns alle hier nicht anders gegangen. Keiner von uns hier hatte eines Morgens eine Eingabe und begriffen.

    Ich kann hier auch keinen aggressiven Ton erkennen. Ich kenne aber die Wirkung und die Mechanismen, die derartige Aussagen auf die Menschen haben und wie sie manchmal darauf reagieren, auch aus meiner Herkunftsfamilie. Da haben die Menschen einen Zipfel von dem Thema erfasst, sind entsetzt und wollen am besten vorgestern alles wissen und begreifen. (begreifen kommt von greifen von fassen, von wirklich ganz nachvollziehen und verstehen können) Und weil das nicht geht, weil es einfach nicht funktioniert, dass man aus wenigen Sätzen die Zusammenhänge und Hintergründe erfassen kann und weil demnach jede Antwort unbefriedigend bleiben muss, bekommen die Menschen das Gefühl, man will ihnen etwas vorenthalten, etwas nicht sagen.
    Es ist ganz einfach so, dass man sich Zeit lassen muss und dass man sich nicht unter Zeitdruck stellen darf, dass man der Zeit die Zeit lassen muss, die sie braucht, bis man das Thema wirklich erfasst hat. Und das ist bei allen Themen so, mit denen man sich neu beschäftigt. Es ist auch bei allen Themen so, die man sich erschließen will, dass man Informationen lesen muss.

    Karls Vorschlag sich das Video anzusehen, ist dann noch viel einfacher als lesen.
    Mir haben Menschen berichtet, dass sie das Video gehört haben, (denn hinsehen muss man ja nicht unbedingt) neben dem Bügeln, dem Haushalt machen, dem Basteln und Handwerken etc. Es gibt Menschen, die das Video rauf und runter gehört haben und bei jeder Wiederholung mehr begriffen haben und das total nebenher, zum Beispiel auch beim Wäsche zusammenlegen…
    Mir haben Menschen berichtet, dass sie die Bücher viel schneller und effektiver gelesen hätten, nach dem Video. Und das ist auch ganz logisch, denn sie waren in dem Thema schon drin.

    Dafür arbeiten wir, dass die Menschen Hilfen bekommen, sich dieses schwierige Thema erschließen zu können. Schwierig ist dabei nicht auf den Inhalt bezogen, sondern es ist schwierig, sich dieses Thema sachlich und ohne in Emotionen zu verfallen erschließen zu können. Auch diese Erfahrung haben alle hier gemacht.

    Viele Grüße Veronika

  • Hallo Elena,

    weißt du, dass der Begriff Allopathie auf Samuel Hahnemann zurückgeht. Er hat ihn erfunden um die Homöopathie gegen die, wie man die Schulmedizin damals nannte, orthodoxe Medizin abzugrenzen.

    Viele Grüße Veronika

  • Thema von Veronika im Forum Informationen, Dateien

    Die WDR-Sendung Rundum Gesund, die am 20.09.2004 gesendet wurde, wurde von der Schulmedizin heftigst kritisiert und vor den Presserat gebracht.
    Der Redakteur Michael Houben, sowie Frau Dr. Stöcker, Pressesprecherin im Paul-Ehrlich-Institut, nehmen im Magazin WPK Quarterly, Ausgabe I/2005, ab Seite 12 Stellung.

    Sehr interessant, sollte auch von den Menschen, welche die Sendung nicht gesehen haben, gelesen werden.

    http://www.wissenschafts-pressekonferenz...entId=EBBF11398

  • Thema von Veronika im Forum Informationen, Dateien

    Newsletter-klein-klein-verlag
    Lebensgefahr durch Impfverweigerer-Sendung Frontal 21 am 27.09.2005
    Schreiben an Frontal 21 per e-mail + Fax

    An:
    ZDF - Redaktion Frontal 21
    ZDF - Chefredakteur Nikolaus Brender
    ZDF - Intendant Markus Schächter

    *Lebensgefahr durch Impfverweigerer *

    Sehr geehrte Herren,
    Sehr geehrter Herr Reichart!

    Ihr Beitrag zu dem oben genannten Thema war nicht nur schlecht
    recherchiert, sondern in seinem Fazit schlicht unwahr. Wenn die
    Impfthemen allgemein so schlecht, der Pharmalobby gerecht recherchiert
    sind, wie sieht es dann mit den anderen Themen aus? Frontal 21 ist für
    aufgeklärte Menschen seit gestern endgültig in den lobbyhörigen
    Journalismus abgerutscht.

    Zu den zweifellos tragischen Fällen der SSPE-Erkrankungen verweise ich
    auf den im klein-klein-verlag erschienen Artikel: Masern verursacht
    SSPE? <http://www.klein-klein-aktion.de/pdf/Masern.pdf>.
    Dort können Sie nachlesen, welche Unzulänglichkeiten der Recherche
    bereits die ARD-Sendung über SSPE und Masern auszeichnete. Ihre Sendung
    Frontal 21 ist genau so wenig gut recherchiert und zeichnet sich ebenso
    mit oberflächlichem werbewirksamen schulmedizinischen Standartaussagen
    aus, die mit nichts belegt wurden.

    *Die medizinische Literatur ist voll von Fällen der SSPE nach der
    Impfung.* (Siehe Artikel: Masern verursacht SSPE?) Seit sich allerdings
    die medizinischen Behörden entschlossen haben, die ganz normale
    Kinderkrankheit Masern zu einer schweren Erkrankung zu machen, werden
    die Fälle der SSPE nach Impfungen nicht mehr berücksichtigt.

    Michele erkrankte Jahre nach der Masernerkrankung an SSPE?
    Dr. Richter behauptet, dass sich Michele *wahrscheinlich *bei einem
    ungeimpften Kind angesteckt hätte.
    Wurde nach dem Kind, das Michele als Säugling angesteckt haben soll
    recherchiert, oder ist das eine Vermutung, weil es nicht anders sein
    kann, weil es nach schulmedizinischer Ansicht nicht anders sein darf?
    *Micheles Mutter ist Impfberfürworterin. *
    Wie kann es sein, dass erfahrenen Journalisten folgende nahe liegende
    Fragen nicht in den Sinn kamen?
    *Was hat sich in den Jahren zwischen der Masernerkrankung und der
    SSPE-Erkrankung in Micheles Leben ereignet?
    Wurde Michele geimpft?
    Gegen was wurde Michele geimpft?*

    Woher haben Sie die Zahlen zu der Behauptung eine halbe Million Menschen
    sterben jährlich an den Masern?
    Mit welcher Studie belegen Sie diese Behauptung und in welchen Ländern
    sollen diese Todesfälle vorkommen?
    In welchen Situationen leben die Menschen unter denen eine halbe Million
    Menschen an Masern sterben sollen?
    Haben diese Menschen sauberes Wasser zur Verfügung?
    In welchen hygienischen Verhältnissen leben sie?
    Sind sie ausreichend ernährt?
    Sind sie geimpft?

    Es liegt mir ein Schreiben von Dr. Rasch (RKI) vor, in dem er schreibt,
    *dass sich die Schleimhäute der Geimpften mit dem Virus besiedeln und
    dass der Geimpfte die Erkrankung subklinisch (unbemerkt) durchmachen kann.*
    Sind Sie der Frage nachgegangen, wie es nach dieser schulmedizinischen
    Sicht mit dem Ansteckungspotenzial für ungeimpfte Kinder durch geimpfte
    Kinder aussieht?
    Mit welcher Studie wird belegt, dass geimpfte Kinder weder die
    Erkrankung gegen die sie geimpft sind bekommen können, noch wie Dr.
    Rasch in seinem Schreiben ausführte, dass das sogenannte Impfvirus nicht
    übertragen werden kann?
    Wie kann anhand einer solchen schulmedizinischen Aussage behauptet
    werden, dass von geimpften Kindern kein Ansteckungspotenzial ausgeht?

    Mit welcher Studie belegt Professor Schmitt die behauptete Herdenimmunität?
    Wie verträgt sich Professor Schmitts Behauptung eine hohe
    Durchimpfungsrate würde ungeimpfte Kinder schützen mit der Aussage von
    Dr. Rasch?

    *Wo sind die Studien, mit denen Professor Schmitt seine Behauptungen
    belegt? *
    Masern ist seit 1991 eine meldepflichtige Krankheit. Der Impfstatus der
    erkrankten Kinder wird dabei allerdings nicht erhoben.

    Die Risiko-Nutzen-Analyse, aufgrund der Impfungen von der STIKO
    (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (RKI)) empfohlen
    werden, ist keine Studie, die von den deutschen medizinischen Behörden
    (RKI oder Paul-Ehrlich-Institut (PEI)) durchgeführt wird.
    Es liegen mir die Aussagen von *Dr. Rasch, RKI, und Frau Dr. Stöcker,
    PEI,* in schriftlicher Form vor, dass die Risiko-Nutzen-Analyse der
    Impfstoffe weder durch das RKI, noch durch das PEI durchgeführt wird,
    sondern Bestandteil der Arzneimittelzulassungsverfahren der Hersteller
    ist. Die Einreichungsunterlagen der Arzneimittelzulassungen sind ein
    *„für den Hersteller zu schützendes Betriebsgeheimnis“ und dürfen daher,
    laut Dr. Stöcker, nicht veröffentlicht werden.
    Das heißt, eine Behörde glaubt der anderen. Keine Behörde überprüft die
    Behauptung der Pharmaindustrie.
    *Das heißt auch, kein Arzt, der die Impfstoffe verimpft, bekommt die
    Risiko-Nutzen-Analyse zu sehen. Allgemeine Praxis ist, dass allein
    dadurch, dass der Impfstoff zugelassen ist, davon auszugehen ist, dass
    die Risiko-Nutzen-Analyse für den Impfstoff ausfällt.


    Die Folgen von der allgemeinen Verunsicherung ist *nicht *das Wirken von
    Impfgegnern, *sondern die Folgen von schulmedizinischen
    widersprüchlichen Behauptungen*, *die nicht mit Fakten, Zahlen,
    empirischen Erhebungen und Studien belegt werden.*
    Impfgegner belegen ihre Aussagen mit Veröffentlichungen der
    medizinischen Werke, zurückreichend bis ins 19. Jahrhundert. *Impfgegner
    veröffentlichen die Aussagen der medizinischen Behörden aus ihren
    Veröffentlichungen und veröffentlichen die Schreiben der Präsidenten und
    Mitarbeiter der medizinischen Behörden.
    Diese Schreiben und Veröffentlichungen haben also laut Professor
    Schmitt, keine wissenschaftliche Substanz?*

    Auch Sie haben eine pharmafreundliche Sendung ausgestrahlt. Als Reporter
    haben Sie die Aufgabe umfassend und nicht einer Lobby entsprechend zu
    recherchieren und aufzuklären.


    Ihre Antwort erwartend,
    mit freundlichen Grüßen,

  • Hallo Bernd-Olaf,
    kann ich den Leserbrief als klein-klein-verlag-Newsletter verschicken? (Wenn in die Masern-SSPE-Frontal21-Hysterie Ruhe eingekehrt ist)
    Könntest du mir dann, wenn ja, den Leserbrief bitte als Anhang (Word-Dokument) oder in einer e-mail an info@klein-klein-verlag.de schicken?
    Schonmal Danke und Grüße Veronika

  • Kinder als VersuchskaninchenDatum12.08.2005 12:01
    Foren-Beitrag von Veronika im Thema Kinder als Versuchskaninchen

    Bei mir geht der Link nicht.
    Das hat mir heute Morgen Jürgen Bernhardt geschickt.

    http://liam.gnn.tv/articles/1475/The_NIH...f_AIDS_Research
    http://www.ahrp.org/infomail/05/05/04.php

    Grüße Veronika

  • Thema von Veronika im Forum Aktionen, öffentliche...

    Schul- und Kindergartenausschlüsse in Bayern

    Zur Zeit bekommen wir vermehrt die Anfrage nach Rechtsituation der Schul- und Kindergartenausschlüsse in Bayern. Dort werden momentan ungeimpfter Kinder, die in Bayern in Schulen oder Kindergärten gehen, in denen die Masern aufgetreten sind, für 14 Tage bis 4 Wochen ausgeschlossen.
    Diese Situation hatten wir im Jahr 2001 schon einmal. Als sich nach bayrischem Vorbild ein Kindergarten in Baden-Württemberg entschloss ebenfalls ungeimpfte Kinder auszuschließen und die SPD-Landesvorsitzende Ute Vogt von uns darüber in Kenntnis gesetzt wurde, war der Spuk innerhalb von wenigen Tagen vorbei:


    Pressemitteilung

    Pforzheim 17. Dezember 2001

    Ute Vogt klärt auf:
    „Ausschluss nichtgeimpfter Kinder war überzogen
    Nicht geimpfte Kinder müssen nicht vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden, wenn in der Einrichtung ein Fall von Mumps oder Masern auftritt, das wurde Ute Vogt MdB jetzt auch vom Sozialministerium Baden Württemberg in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordnete bestätigt.
    Aus einigen Kindergärten im Land, so auch aus Ersingen, hatten sich Eltern an die SPD-Landesvorsitzende Ute Vogt gewandt, weil ihre nicht geimpften Kinder vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen waren. Das örtliche Gesundheitsamt hatte den Ausschluss der Kinder mit dem Infektionsschutzgesetz begründet.
    Ute Vogt stellte in Frage, dass der Ausschluss von gesunden Kindern die vom Gesetz geforderte geeignete Maßnahme ist. Denn die Intention des Infektionsschutzgesetzes ist es, die Sorgeberechtigten aufzuklären und sie über die Bedeutung eines vollständigen Impfschutz zu informieren. Den Sorgeberechtigten soll die Möglichkeit gegeben werden, in eigener Verantwortung gefährdete, also insbesondere ungeimpfte Kinder vor Ansteckung zu schützen. Dies will das Gesetz insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch eine sogenannte Post-Exposition-Impfung, das heißt durch eine bis zu drei Tage nach einer möglichen Infektion durchgeführten Impfung, der Impfschutz ungeimpfter Kinder sicher gestellt werden kann. Einen Impfzwang gibt es jedoch nicht, betonte Ute Vogt die Eigenverantwortung der Sorgeberechtigten.
    Der Ausschluss der Kinder des Kindergartens stellt insofern für alleinerziehende Berufstätige ein großes Problem dar. Denn eine Krankschreibung für die Bertreuung gesunder Kinder gibt es nicht und der Urlaubsanspruch der Eltern reicht in der Regel kaum aus, um die Ferienzeiten der Kindergärten abzudecken.
    Die SPD-Landesvorsitzende hatte daher das Landesgesundheitsamt um Aufklärung der Vorgänge gebeten. Als dem Landesgesundheitsamt vorgesetzte Behörde bestätigte nun das Sozialministerium, dass sich der im Infektionsschutzgesetz genannte Ausschluss vom Besuch der Gemeinschaftseinrichtungen ausschließlich auf Personen bezieht, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder der Verdacht auf Mumps aufgetreten ist. weiter heißt es: „Die Empfehlungen wurden ausschließlich irrtümlich dahingehend interpretiert, dass das Betretungsverbot auch alle klinisch gesunden Kontaktpersonen im Kindergarten beträfe. Insofern wurden bedauerlicherweise offenbar auch Kinder vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen, auf die die Kriterien des Infektionsschutzgesetzes nicht anzuwenden waren.“

    In der Infobroschüre Nr. 1: Macht Impfen Sinn?, haben wir dieses Thema ausführlich behandelt. Eine Juristin stellt abschließend fest:

    „Schulausschlüsse - mit dem Grundgesetz vereinbar?

    Das Gesundheitsamt stützt den von ihm durchgeführten Schulausschluss von nicht geimpften Kindern auf den § 34 IfSG dies stellt in der durchgeführten Art und Weise mehrfach eine Grundrechtsverletzung dar.

    Art. 6 Abs. 2 GG umfasst das Elternrecht. Dieses umfasst die Sorge um das körperliche Wohl, die seelische und geistige Entwicklung sowie Bildung und Ausbildung der Kinder.

    Art. 3 GG beinhaltet den Gleichbehandlungsgrundsatz. Gemäß Abs. 3 des Art. 3 GG darf kein Mensch wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Unter die oben genannten Voraussetzungen ist ohne Zweifel auch die Freiheit zu rechnen, die jedem Menschen zu steht, sich impfen zu lassen oder nicht, - da es in Deutschland keine Impfpflicht gibt.

    Art. 2 II GG gewährleistet jedem Menschen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Der Begriff der körperlichen Unversehrtheit beinhaltet zum einen die Gesundheit im biologisch-physischen Sinn und darüber hinaus auch das psychisch-seelische Wohlbefinden. Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit liegt bei jedem ärztlichen Vorgehen vor. § 34 IfSG stellt einen Eingriff in diese Grundrechte dar.
    Auf der Grundlage dieses Gesetzes werden vom Gesundheitsamt eines jeden Bundeslandes (bisher Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein- Westfalen) gesunde nicht geimpfte Kinder für bis zu 4 Wo. von der Schule ausgeschlossen, ohne ihnen die Möglichkeit zu bieten den verpassten Stoff ohne Mühen nachzuholen.

    Eingriff in Art. 3 GG, da geimpfte und ungeimpfte Kinder, auch wenn beide gesund sind, ohne rechtlichen Grund ungleich behandelt werden.

    Eingriff in Art. 2 GG, insofern als dass Eltern vor die Entscheidung gestellt werden, entweder ihre Kinder gegen ihre Überzeugung oder ohne ausreichende Information impfen zu lassen, damit sie weiterhin am Schulunterricht teilhaben können; als auch in das Recht eines jeden auf körperliche Unversehrtheit. Hierbei liegt ein Eingriff in jeder Antastung der körperlichen Unversehrtheit gegen den Willen des Betroffenen. (Betroffen sind hier die Kinder, die selten gern „gepiekst“ werden.)
    Auch wenn Art. 6 GG im Abs. 3 der staatlichen Gemeinschaft die Überwachung der ordnungsgemäßen Betätigung der Elternpflicht überträgt, kann dies nicht heißen, dass der Staat ohne eine übergreifende, wohlfundierte und bewiesene Regelung zum Impfthema, dieser Überwachung nachgeht. Diese staatliche Überwachung ist dann gerechtfertigt, wenn sie zum Schutz des Kindes unersetzlich ist.
    Jeder Grundrechtseingriff bedarf einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung

    Diese ist gegeben, wenn der Eingriff aufgrund eines verfassungsmäßigen Gesetzes erfolgt. Hiervon kann ohne weiteres ausgegangen werden.
    Des weiteren muss der Eingriff dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten. Das heißt der Eingriff muss im Lichte des Grundrechts daraufhin überprüft werden, ob er einen legitimen Zweck verfolgt und hierfür geeignet, erforderlich und angemessen ist.
    Einen legitimen Zweck verfolgt jede Maßnahme, die dem Wohl der Allgemeinheit dient. Der legitime Zweck, der hier verfolgt wird, ist die Volksgesundheit. Dies stellt einen legitimen Zweck auch für einschränkende Maßnahmen dar.
    Geeignet ist eine Maßnahme, wenn sie ein Mittel darstellt, dass zur Erreichung des angestrebten Zwecks tauglich ist.

    Stellt man die Überlegung an, dass die Volksgesundheit dadurch erreicht werden könnte, dass man alle Krankheiten ausrottet, und die Ausrottung der Krankheit dadurch erzielt werden könnte, dass der Übertragungsweg von Krankheiten durch den Ausschluss von Schülern von der Schule gekappt wäre. Dann wäre daran zu denken, den Schulausschluss als geeignetes Mittel zur Erreichung des legitimen Zwecks anzusehen.
    Nimmt man dies nun an, kommt man zu der Überprüfung der Erforderlichkeit dieser Maßnahme. Erforderlich heißt notwendig, und dies bedeutet, dass der legitime Zweck durch kein milderes Mittel erreicht werden könnte.

    Ist der verfolgte legitime Zweck die Volksgesundheit?
    Oder handelt es sich vielmehr um den Zweck, wie er in § 3 IfSG aufgeführt ist, der zur Prävention durch Information und Aufklärung auffordert.
    Information und Prävention in dem Maße wie es sich in diesem Gesetz überall findet, dass Impfungen ohne wenn und aber als von der STIKO nicht nur empfohlen sondern anerkannt durchgeführt werden sollen. So reicht es diesem legitimen Zweck in Merkblättern für Eltern und Erziehungsberechtigte darauf hin zu weisen, dass Kinder mit dem erfolgten Impfschutz der Zugang zu den Schulen offen steht, und „durch sie ein Schutz vorliegt, so dass das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufhebt.“ Dabei anmerkt, „Bitte bedenken Sie, dass ein
    optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der
    Allgemeinheit dient“.

    Handelt es sich bei dem von den Maßnahmen verfolgten Zweck etwa darum, die Impfmoral unseres Landes zu heben, bzw. sogar all die kritischen Eltern mit dieser Handhabung, einem kleinen Zwangsmittel, zur Reason zu bringen?
    Halten wir an der Volksgesundheit fest, und an der Erforderlichkeit des Schulausschlusses zur Gewährleistung dieser? Stellt ein Schulausschluss das mildeste Mittel dar? Ein Schulausschluss wohlgemerkt von gesunden, lediglich nicht geimpften Kinder? Weder in der Nr. 4 des § 2 IfSG, Kranker, noch in Nr. 5 Krankheitsverdächtiger, oder Nr. 6 Ausscheider, sind ungeimpfte Kinder als Adressat dieses Gesetzes genannt. § 2 Nr. 7 IfSG nennt den Ansteckungsverdächtigen, jemand von dem anzunehmen ist, dass er den Krankheitserreger aufnimmt.

    Sind hiermit die nicht geimpften Kinder gemeint?
    Ist es sinnvoll sie unter diesen Begriff zu subsumieren? Würde dies nicht bedeuten, jeden Menschen in diese Gruppe einzubeziehen? Denn ohne Zweifel wurde die Frage über den tatsächlichen Schutz einer Impfung vom RKI nur unbefriedigend beantwortet. So heißt es, dass sich auch eine geimpfte Person im ungünstigen Fall anstecken und erkranken kann, des weiteren den Erreger auch übertragen kann.
    Auch wurde in dem Gerichtsurteil Hamm festgestellt, dass kein Beweis dafür vorliegt, dass die Möglichkeit einer Erkrankung durch eine Impfung gemindert wird. Vielmehr wurde festgestellt, dass das Risiko durch die Impfung an der Krankheit zu erkranken nicht geringer ist, als die Erkrankung durch Wildinfektion. Somit sind alle unter den § 2 Nr. 7 IfSG zu subsumieren, und die von den Gesundheitsämtern getroffene Wahl muss willkürlich getroffen worden sein. Erforderlich ist der Schulausschluss von nicht geimpften Kindern unter der Betrachtung der Grundrechtsprüfung jedenfalls nicht. So dass auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne verzichtet werden kann.
    Schulausschlüsse halten somit einer Grundrechtsprüfung nicht stand!“

    Bayrische Eltern sollten sich mal mit der Frage nach dem rechtlichen Hintergrund der Schul- und Kindergartenaufschlüsse an die entsprechenden Minister in ihrem Landtag wenden.

    Viele Grüße Veronika Widmer

    [Korrektur vom 20.6.05: Ute Vogt war nicht Gesundheitsministerin, sondern, wie jetzt auch im Text berichtigt, SPD-Landesvorsitzende in B-W]

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