Berufsverbot gefordert. Urteil noch nicht rechtskräftig. Arzt geht in Berufung.
Dr. J. Loibner wurde am 29.11. 2005 auf Antrag des Disziplinaranwaltes von der Disziplinarkommission der Ärztekammer für Steiermark zu einer erschreckend hohen Strafe verurteilt. „Wegen seines Bemühens, Impfungen zu verhindern, bringe er die Gesundheit der Bevölkerung in Gefahr“ argumentierte der Disziplinaranwalt. Um dieser Gefahr entgegen zu wirken, müsse eine exemplarische Strafe verhängt werden. Die Kommission schenkte dieser nicht zu beweisenden Behauptung Glauben und verhängte über J. Loibner ein Jahr Berufsverbot, bedingt auf 3 Jahre. In diesen 3 Jahren darf der disziplinarverurteilte Arzt keine kritische Äußerung bezüglich Schutzwirkung und Schäden durch Impfungen in der Öffentlichkeit äußern, sonst droht ihm ein weiterer Disziplinarprozess und endgültiges Berufsverbot.
J. Loibner kündigte sofortige Berufung an, notfalls gehe er wie schon einmal mit Erfolg zum Verfassungsgerichtshof. Zweimal wurde er schon von derselben Behörde zu Unrecht verurteilt, jedes Mal wurde das Fehlurteil einmal in zweiter Instanz, ein anderes Mal vom Höchstgericht aufgehoben. Er vertritt die Meinung, dass ein höchstgerichtliches Erkenntnis die Frage klären wird, ob Ärzte in Wissenschaft und Therapie autonom bleiben oder ob in Zukunft außermedizinische Gruppen bestimmen, was Ärzte zu meinen und zu tun haben. Er sieht dem Ausgang des Verfahrens mit Zuversicht entgegen. Es gibt kaum einen Juristen, der meint, dass dieses Urteil halten wird.
Dr. J. Loibner sieht daher auch keinen Anlass sich einschüchtern zu lassen. Im Gegenteil, dieses Verfahren zeige auf, dass es an der Zeit ist, dass Ärzte ihre Position besser wahrnehmen und ihre Stellung in der Gesellschaft nicht billig preisgeben.
Ligist, 30.11. 2005 Dr. Johann Loibner
[hinzugefügt vom Moderator:] Quelle: AEGIS Österreich, Email-Rundbrief vom 1.12.2005
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Ich habe meinen Thread in "Aktionen..." jetzt gelöscht, damit das Thema nicht doppelt ist (hatte es heute morgen schon eingestellt, enthielt praktisch nur den Link, den Elena jetzt gepostet hat). Natürlich können Doppel-Threads passieren, aber bitte alle etwas darauf achten, ob ein konkretes Thema vorher schon da war und ein Beitrag besser dort untergebracht werden sollte.
Haben wir auch sowas in Deutschland ? Wer zahlt bei uns für die Impfschäden ?
Zitat :
Von Dr. Leo Popp am Freitag, 02.12.05 um 21:08 Impfkritik und Meinungsfreiheit
Das in Österreich geltende Impfschadengesetz legt Rentenbeträge für gesundheitsschädigende, sogar für tödliche Folgen von Impfungen fest. Vor Impfschäden zu warnen entspricht daher der österreichischen Rechtsordnung. Die Disziplinarkommission der Steiermärkischen Ärztekammer ignoriert diesen Umstand völlig und missachtet das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung. Der Verfassungsgerichtshof hat in Entscheidungen, mit denen er Urteile von Disziplinarkommissionen aufgehoben hat, wiederholt ausgesprochen, dass tiefgreifende Kritik gerade "Berufsgenossen" erlaubt ist, weil nur diese über das entsprechende Fachwissen verfügen. Man muss kein Hellseher sein, um voraussagen zu können, dass er auch dieses Urteil aufheben wird.