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  • InformationsfreiheitsgesetzDatum08.01.2006 21:38
    Foren-Beitrag von Bodo im Thema Informationsfreiheitsgesetz

    Man müsste das Gesetz mal prüfen in Bezug auf die Zulassungsunterlagen von Medikamenten (Impfstoffe usw.)... Vielleicht müssen die ja jetzt 'rausgegeben werden.. ??

    Grüße
    Bodo


  • Quecksilber macht schlauDatum14.11.2005 19:56
    Foren-Beitrag von Bodo im Thema Quecksilber macht schlau

    Ich habe mir das mal von einer Krankenschwester erklären lassen:

    Die Einführung von Impfstoffen direkt in die Blutbahn darf nicht stattfinden
    (aus gutem Grund).

    Daher wird ja in (Muskel-)Gewebe gestochen, die Spritze wird kurz gezogen;
    kommt dann Blut hervor, hat man den Blutkreislauf getroffen!
    Hier darf dann nicht der Inhalt der Spritze 'reingedrückt' werden.


    Ich frage mich jedoch:
    Falls die Nadel zufällig genau dicht NEBEN einer Blutbahn stecken bleibt,
    könnte doch beim 'reindrücken' des Impfstoffes diese entweder zerstört werden
    (durch den entstehenden Druck) oder eine "Zittrige Hand" druckt die Nadel
    während der Einspritzung in die Blutbahn.

    In beiden Fällen könnte der Impfstoff direkt in den Blutkreislauf gelangen..


    Hier vermute ich die "schnellen" und "schweren" Impfschäden.

    So am Rande:
    Zum Glück gibt es ja keine Ärzte, die persönlich die Verantwortung
    für Impfungen und Impfschäden übernehmen ;-)


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