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Dieses Thema hat 30 Antworten
und wurde 8.217 mal aufgerufen
 Spezial-Forum: Die Vogelgrippe
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Markus B. Offline



Beiträge: 13

12.03.2006 21:05
Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Wie ihr sicherlich gemerkt habt, bin ich neu im Forum und möchte euch herzlich grüßen. Ich bin der Aufforderung von Dr. Stefan Lanka zumindest schon mal zu einem Teil gefolgt und habe mich mit richtigem wenn auch teilweisen Namen angemeldet. (Habe gegenüber euch zwar keinerlei Misstrauen, dem Internet entgegen aber schon. :) )
Mich beschäftigt ein Antwortschreiben meines Landkreises bzw. des Gesundheitsamts auf meinen "Einspruch / Beschwerde gegen u. a. gegen mich gewendete Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem politischen Vogelgrippegeschehen".
Und während ich auf die Antwortschreiben vom Land Sachsen und dem Bund bereits reagiert habe, bin ich mir in diesem Fall nicht ganz sicher. Da das Schreiben sehr kurz ist möchte ich es mal kurz zitieren:

„…da gegenwärtig § 20 Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes nicht wirksam ist, sind Impfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe infolge „Vogelgrippegeschehen“ nicht möglich, abgesehen davon, dass z. Z. kein entsprechender Impfstoff zur Verfügung steht.

Von einer Impfung wird (trotz § 20 Abs. 6) freigestellt, wenn nach ärztlichem Zeugnis eine Gefahr für Leben und Gesundheit durch die Impfung besteht.

Wir sehen keinen Grund für einen Einspruch/Beschwerde.“

Auf meine explizite und sorgfältig gestellte Forderung nach den Virusbeweisen ist das Gesundheitsamt gar nicht erst eingegangen. Dass ich dieser Forderung in einem weiteren Schreiben noch einmal nachgehen werde, ist für mich selbstverständlich.
Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob ich unter Bezugnahme auf den zweiten Absatz des Schreibens auch auf die Gefährlichkeit von Impfungen eingehen sollte. Immerhin ist das Gesundheitsamt nicht nur eine impfempfehlende Behörde, sie führt zur „Krankheitsprävention“ auch kostenlose Impfungen durch. Gerade bezüglich nicht vorhandener Nutzen-Risiko-Analysen wäre das vielleicht nicht uninteressant. Ansonsten bietet das Schreiben vom Gesundheitsamt meiner Meinung nach nicht sehr viel Substanz um hartnäckig dran zu bleiben.
Was meint ihr und wie würdet ihr an den Sachverhalt herangehen?

Viele Grüße

Markus

Elena Offline



Beiträge: 519

13.03.2006 01:38
#2 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

hallo markus,


ich weiß nicht wie es den anderen Lesern Deines Beitrages ging, ich muß mir aber erst den § 20 durchlesen zu versethen (sofern ich es ohne Rückfagen kann) was das "praktisch" bedeutet das ... "

In Antwort auf:
da gegenwärtig § 20 Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes nicht wirksam ist

Finde überigens suüper dass Du schon was "getan" hast und Dich mit dem Thema beschäftigt hast bevor Du hier gepostet hast.

VG
Elena
** Gegen die Wahrheit ist kein Kraut gewachsen **

Freiwirt87 Offline



Beiträge: 14

13.03.2006 15:18
#3 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Hallo Markus B.,

um meiner Anonymität etwas entgegenzutreten, stelle ich mich mit richtigen Namen erstmals vor. Ich heiße Patrick N. und komme aus dem Bundesland Sachsen, wohnhaft bei Dresden. Ich beabsichtige ebenfalls Einspruch gegen Zwangsimpfungsmaßnahmen (hier gegen Vogelgrippe aber auch gegen Pocken) bei der zuständigen Gesundheitsbehörde einzulegen. Der Grund bei mir ist der, dass ich Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr (FF) bin und somit zur potentiellen Risikogruppe gehören könnte. Für mich ist es sofern interessant zu erfahren, wie Behörden darauf reagieren. Im Moment bin ich der einzige Angehörige, der sich mit dieser Problematik explizit auseinander gesetzt hat. Meine Kameraden der FF sind sich über die Folgen von diversen Impfungen nicht bewusst. Sollten Sie Herr Markus B. aus Sachsen kommen bzw. speziell Region Dresden/Leipzig, so biete ich ihnen eine Zusammenarbeit mit mir an, um gegenseitige Unterstützung in diesem Fall.

Gruß
Patrick

jannis ( Gast )
Beiträge:

13.03.2006 16:07
#4 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Zitat von Prof. Dr. Klaus Fleischer
Die Maßnahmen zur Verhütung wie zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten im Infektionsschutzgesetz, das den Ländern zur Durchführung aufgetragen ist, ermöglichen Einschränkungen der bürgerlichen Grundrechte.

So kann ab sofort das Recht auf körperliche Unversehrtheit - etwa die Pockenpflichtimpfung von Kontakten, die Freiheit der Person - Zwangsisolierung von Patienten und Absonderung von Kontakten, die Versammlungsfreiheit - Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die Freizügigkeit - der Stop von Individualverkehr - und die Unverletzlichkeit der Wohnung - die Kontakt-Prüfung - eingeschränkt werden. Die Eingangsschwelle für die zuständigen Behörden, primär auf Kreisebene der öffentliche Gesundheitsdienst und die Polizei, liegt niedrig.

Sie müssen bereits bei der Annahme, also dem konkreten Verdacht und nicht nur der Diagnose der Erkrankung, tätig werden, zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahr. Die Vorgaben, dass die Maßnahmen verhältnismäßig, geeignet und erforderlich zu sein haben, sind in der Anspannung eines Ernstfalles schwer prüfbar.

Die Erklärung des Katastrophenfalles (Bayerisches Katastrophengesetz, Artikel 18) kommt regional in Frage.


Zum Umgang mit hochinfektiösen Krankheiten


Viele Grüsse
Jannis

Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie ihren Standpunkt - Albert Einstein

Steffi Offline



Beiträge: 92

14.03.2006 18:25
#5 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Habe auch schon Antwort erhalten. Könnt Ihr im Forum unter "Antwort von der Regierung" als PDF lesen, oder loaden. Leider entbindet dieses Schreiben nicht von der Impfpflicht im Falle einer "Pandemie" habe deshalb eine Befreiung von der Impfpflicht bzw. Quarantäne angefordert!!Mal sehen was da los geht.

VaxxNo Offline



Beiträge: 189

15.03.2006 14:32
#6 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten


Wahrscheinlich wird das nicht nötig sein und auch nicht viel bringen, denn ich vermute mal, daß die Impfung über das Trinkwasser verabreicht wird :-)

http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=31042

Gruß

Freiwirt87 Offline



Beiträge: 14

15.03.2006 15:04
#7 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Hallo,

Zitat von VaxxNo
Wahrscheinlich wird das nicht nötig sein und auch nicht viel bringen, denn ich vermute mal, daß die Impfung über das Trinkwasser verabreicht wird :-)
http://www.saar-echo.de/de/art.php?a=31042
Gruß

Aha, wie zu Zeiten im alten Rom. Wie im o.a. Artikel beschrieben ist, Zitat: "Wann kommt dann die Zwangsimpfung beim Menschen? - Zu dem Thema fällt mir nur ein: H5N1 - oder wie entledige ich mich 5 Mio. Arbeitsloser?” Heiko Ewald, Freiburg, wird dass wohl nicht ganz reichen. Nicht nur 5 Mio Arbeitlose sind betroffen alle anderen Bürger auch, quasi die ganze deutsche Bevölkerung. Habe gestern meine Einsprüche gegen Zwangsimpfungsmaßnahmen bei den zuständigen Gesundheitsämtern auf Kreis, Land und Bundesebene eingereicht. Mal schauen was die Kreisverwaltung für ein Statement dazu abgibt. Vom Bund dürfte wohl dasselbe Schreiben kommen, wie es die anderen von euch auch haben.

Gruß

Oberpfälzer Offline



Beiträge: 36

16.03.2006 14:46
#8 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Die Verseuchung des Trinkwassers ist ja schon vorangegangen; wo der (öffentlichen) Wasserversorgung Chlorid und Fluorid beigemischt wird. Das Chlorid schädigt unser Immunsystem; es sterilisiert es - und das (künstlich hergestellte, aus der Aluminiumverhüttung "gewonnene" hochgiftige Abfallprodukt) Fluorid zerstört nachweislich das Gehirn.

Kein schlechter Gedanke mit der Wasserversorgung.

Man sollte direkt eine Petition erstellen, welche direkt an die Gemeinden herangetragen werden. Beziehungsweise, solange das Wasser den Gemeinden NOCH gehört. Mancherorts wurde das Wasser ja schon an Aktionäre wie NESTL´E und COCA-COLA (dem berühmten Putzmittelhersteller) "abgetreten"!

Oberpfälzer Offline



Beiträge: 36

16.03.2006 14:51
#9 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Uääh, ich vergaß,..Chlorid u. Fluorid

die Quellen, sonst gibts wieder Schimpferers...

Naturenergien verstehen und nutzen - Viktor Schaubergers geniale Entdeckungen Omega-Verlag, ISBN 3-930243-14-8

http://www.kent-depesche.com

u.v.a.

Liebe Grüße, Pfalzi!

Markus B. Offline



Beiträge: 13

16.03.2006 18:19
#10 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Hallo Jannis,

entschuldige bitte meine verspätete Antwort. Leider steht mir unter der Arbeitswoche nur ein eingeschränkter Zugang zum Internet zur Verfügung. Ich danke dir für die Information! Ich denke, dass ich diese Anregung gut für ein Antwortschreiben nutzen kann. Zu gegebener Zeit werde ich mich - vielleicht bereits mit Ergebnissen - wieder melden.

Tschüss

Markus

Markus B. Offline



Beiträge: 13

16.03.2006 18:29
#11 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Hi Patrick,

sorry, dass ich erst jetzt schreibe. Unter der Arbeitswoche steht mir das www nur bedingt zur Verfügung. Ich komme auch aus Sachsen - speziell Raum Dresden/Bautzen. Mir geht es hinsichtlich der Befürchtungen gegenüber einer eventuellen Zwangsimpfung genauso wie dir. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und dazu noch in einem Krankenhaus als Sozialpädagoge. Gemäß der durch das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Influenzapandemiepläne sind wir mit die ersten, die durch so eine Maßnahme bedroht sind. Grundsätzlich bin ich an einer Zusammenarbeit mit dir interessiert. Welche Gedanken hinsichtlich der gegenseitigen Unterstützung schweben dir da vor?

Bis bald!

Markus

Freiwirt87 Offline



Beiträge: 14

16.03.2006 23:38
#12 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Hi Markus,

Zitat von Markus B.
Hi Patrick,
sorry, dass ich erst jetzt schreibe. Unter der Arbeitswoche steht mir das www nur bedingt zur Verfügung. Ich komme auch aus Sachsen - speziell Raum Dresden/Bautzen. Mir geht es hinsichtlich der Befürchtungen gegenüber einer eventuellen Zwangsimpfung genauso wie dir. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und dazu noch in einem Krankenhaus als Sozialpädagoge. Gemäß der durch das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Influenzapandemiepläne sind wir mit die ersten, die durch so eine Maßnahme bedroht sind. Grundsätzlich bin ich an einer Zusammenarbeit mit dir interessiert. Welche Gedanken hinsichtlich der gegenseitigen Unterstützung schweben dir da vor?
Bis bald!
Markus

Ja bezüglich der Zusammenarbeit, liegt erstmals nahe, die gemeinsame örtliche Nähe, sowie des Berufes (bin Verwaltungsangestellter öffentl. Dienst), zum anderen hinsichtlich der Reaktionen der Gesundheitsbehörden aufgrund der Einsprüche gegen Zwangsimpfungsmaßnahmen und wie weiteres Vorgehen. Habe meine Einsprüche diese Woche geltend gemacht. Ich könnte mir dazu noch gut vorstellen, z.B. gemeinsame Aufklärungsaktionen durchführen zu können, wie bereits o.a. bin ich zudem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Da viele der Kameraden wenig Kenntnisse über Impfungen besitzen, wäre da schon ein guter Anfang gemacht. Das Problem ist, ich verfüge nun nicht über einen allzu großen Einfluss ( bin als Führungskraft nur im Einsatz tätig) und jemand der im Krankenhaus tätig ist, erscheint eher glaubwürdiger. Die Tätigkeit bei der Feuerwehr beschränkt sich nicht allein auf die Gemeinde/Stadt sondern geht auch darüber hinaus (Katastrophenschutz). Dort begingt für mich schon die Tragödie. Also ich bin jederzeit bereit für eine Zusammenarbeit und des Kennenlernens.

Gruß
Patrick

Markus B. Offline



Beiträge: 13

18.03.2006 16:05
#13 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Hey Patrick,
die örtliche Nähe können wir sicher gut nutzen. Ich bin recht oft in Dresden – woher kommst du genau?

Hinsichtlich der Aufklärungsaktionen hast du geschrieben:

"Ich könnte mir dazu noch gut vorstellen, z.B. gemeinsame Aufklärungsaktionen durchführen zu können, wie bereits o.a. bin ich zudem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Da viele der Kameraden wenig Kenntnisse über Impfungen besitzen, wäre da schon ein guter Anfang gemacht. Das Problem ist, ich verfüge nun nicht über einen allzu großen Einfluss ( bin als Führungskraft nur im Einsatz tätig) und jemand der im Krankenhaus tätig ist, erscheint eher glaubwürdiger."

Dazu muss ich einräumen, dass ich nur ein einfaches Allgemeinwissen über medizinische und biologische Abläufe habe, wie viele andere Menschen eben auch. Das ich in einem Krankenhaus – in einem psychiatrischen dazu – arbeite, hat nur bedingt Einfluss auf mein medizinisches Know-how. Darüber hinaus bin ich mir nicht sicher, ob mein Wissen und meine eigenen bescheidenen Recherchen ausreichen, direkte Aufklärungsarbeiten im Sinne von Vorträgen (so interpretiere ich jedenfalls deine Zeilen) zu starten. Meine bisherigen Aktionen in dieser Hinsicht gestalten sich so, dass ich viel mit Bekannten und Verwandten über diese Thematik spreche und versuche, Widersprüche aufzuzeigen, unbequeme Fragen zu stellen, um damit letztendlich bei den jeweiligen Personen ein Bewusstsein für eigenverantwortliches Hinterfragen zu wecken. Für richtige Vorträge, bin ich meiner Meinung nach noch nicht sattelfest genug. Allerdings habe ich einen sehr guten Freund und Kollegen, der sich bereits seit vielen Jahren mit alternativen Ansichten zu Gesundheit, Impfen, Viren etc. befasst und sich auch im Forum tummelt. Er hat sicherlich gute Ideen, so etwas mal anzugehen. Wenn du Interesse hast, können wir uns ja sogar mal zu dritt treffen. Mein Zugang zu medizinischen Manualen und zu Fachliteratur könnte uns bei Recherchen vielleicht auch von Nutzen sein.

Ein weiteres Problem in Sachen Aufklärungsarbeit ist, dass ich generell recht wenig Zeit habe und wir genau schauen müssen, welche Aktionen effektiv sind. Aber neben der interpersonellen Kommunikation gibt es ja noch viele andere Möglichkeiten, Aufklärungsarbeit zu betreiben – Zeitungsartikel, Anschreiben an verantwortliche Stellen etc. Außerdem soll der Zeitfaktor dem Ideensammeln und einem eventuellen Treffen erstmal nicht im Wege stehen. ;o)

Viele Grüße

Markus

medi Offline



Beiträge: 105

18.03.2006 16:42
#14 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Hallo Markus und Patrick,


schaut euch einmal die Webseite an: http://www.efi-dresden.de/
Vielleicht ist eine Zusammenarbeit möglich. Ich wohne 60 Km von Dresden.

Gruß Micha

Markus B. Offline



Beiträge: 13

19.03.2006 10:55
#15 RE: Antwort auf Einspruch gegen Zwangsimpfung Antworten

Hallo Micha,

ich habe mir die Seite angesehen. Ich kannte diese Gemeinschaft bzw. die Homepage zwar schon, jedoch war mir nicht mehr bewusst, dass sie dort auch Treffen und Vorträge organisieren. Also vielen Dank schonmal für diesen Hinweis. Welche Gedanken schweben dir jedoch hinsichtlich einer Zusammenarbeit bzw. Treffen vor? Meintest du mit deinem Hinweis, dass wir uns im Rahmen der Veranstaltungen von EFI-Dresden treffen sollten oder war das nur mal eine Anregung, wie wir verfahren könnten? Ich könnte mir vorstellen, dass wir uns über das Forum über die Inhalte eines evtl. Treffens austauschen sollten. Vor einem Treffen sollte meiner Meinung nach klar sein was, welche Inhalte und welche Strategien wir besprechen wollen um möglichst konstruktiv und effektiv zu arbeiten.

Gruß

Markus

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