Mittwoch, 19. Oktober 2005 Eilverordnung erlassen Bundesweite Stallpflicht
Zur Abwehr der Vogelgrippe soll ab Samstag in ganz Deutschland eine weitestgehende Stallpflicht für Geflügel gelten. Eine entsprechende Eilverordnung gab das Bundesverbraucherministerium am Mittwoch in Berlin nach einer Telefonkonferenz mit den Landesministerien heraus.
Mit der Stallpflicht soll verhindert werden, dass Wildvögel mit Hausgeflügel in Berührung kommen und das gefährliche Vogelgrippe-Virus H5N1 verbreiten. Experten fürchten, dass das Virus mutieren und von Mensch zu Mensch übertragen werden könnte.
Derweil breitet sich die Vogelgrippe in Europa weiter aus. Wissenschaftler wiesen am Mittwoch das auch für den Menschen gefährliche Virus H5N1 erstmals in Proben aus dem europäischen Teil Russlands nach. In Rumänien wurde der Erreger im zweiten Quarantäne-Gebiet Maliuc im Donaudelta bestätigt.
Das Virus war in den vergangenen Tagen bereits in Rumänien und dem asiatischen Teil der Türkei registriert worden. Der erste Verdachtsfall in der Europäischen Union (EU) wurde aus Griechenland gemeldet. Die Ergebnisse dieser Proben werden Anfang kommender Woche erwartet.
Im betroffenen russischen Gebiet Tula südlich der Hauptstadt Moskau waren in den vergangenen Tagen etwa 250 Vögel verendet. Es ist der erste Nachweis des Virus im europäischen Teil Russlands. Bislang war das Virus in den vergangenen Monaten nur östlich des Urals entdeckt worden.
Der Antikörper sowie genetisches Material des Subtyps H5N1 sei in einigen Proben nachgewiesen worden, teilte ein auf Vogelgrippe spezialisiertes Labor in der russischen Stadt Wladimir mit. Das von der Vogelgrippe betroffene Dorf Jandowka im Gebiet Tula, 280 Kilometer von Moskau entfernt, wurde unter Quarantäne gestellt. Für die Hauptstadt Moskau mit ihren elf Millionen Einwohnern bestehe keine Gefahr, sagte der russische Landwirtschaftsminister Alexej Gordejew. In den vergangenen Monaten wurde nach Behördenangaben an 51 Orten in Russland die Vogelgrippe registriert. In ganz Russland sei bislang in zwei Fällen das Virus H5N1 ermittelt worden. In 19 weiteren Fällen bestehe der Verdacht.
Die Vereinten Nationen (UN) warnten vor einem Übergreifen der Vogelgrippe auf den Nahen Osten und Ostafrika. Arme afrikanische Länder hätten größere Schwierigkeiten bei der Bekämpfung der Krankheit als europäische und asiatische Staaten. "Eine der Hauptsorgen ist jetzt die mögliche Ausbreitung der Vogelgrippe durch Zugvögel ins nördliche und östliche Afrika", mahnte Joseph Domenech, Veterinärexperte der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) in Rom.
Spanien warf der EU und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) "Panikmache" vor. Wie die Madrider Zeitung "El País" am Mittwoch berichtete, bezieht sich der Protest auf Äußerungen von EU-und WHO-Beamten, die im Falle einer Pandemie die Zahl der Toten auf 150 Millionen beziffert hatten.
Im Kampf gegen die kommende Grippewelle setzen Forscher auf einen Simulator, der in kürzester Zeit den Verlauf von Infektionskrankheiten berechnen kann - und im Ernstfall selbst das Herannahen einer Pandemie erkennt.
Die Viren verbreiten sich unkontrolliert und schnell, die Lage gerät außer Kontrolle. Obwohl für den Ausbruch von Pandemien klare Regelungen gelten, sind die Behörden überfordert: Grenzen werden unnötig geschlossen, der Impfstoff zu spät verteilt. Ein Horrorszenario, dem in Zukunft die Fortentwicklung des legendären InteSim Einhalt gewähren soll. Der von Tübinger Uni-Forschern am Institut für Medizinische Biometrie entwickelte Simulator erhielt nicht nur den "Sonderpreis Open Source Software" der Wirtschaftsinitiative Baden-Württemberg im Oktober vergangenen Jahres. Er gilt heute, in seiner weitergeführten Version, als weltweit wichtiges Tool im Kampf gegen Grippe, SARS oder anderen drohenden Seuchen. Denn das von Markus Schwehm und Martin Eichner entwickelte System avancierte zum Unikum. Es verfügt in nämlich über eine bisher einzigartige Software, die mit über 50 Stellgrößen die Verbreitung infektiöser Erreger vorhersagen kann. ...........
Tamiflu und Suizidfälle BfArM: Anwendungsbedingungen von Tamiflu® beachten
In der Öffentlichkeit ist jetzt über Todesfälle in Japan im Zusammenhang mit der Anwendung von Tamiflu® (Wirkstoff: Oseltamivir) berichtet worden. Dazu gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einige Informationen und Hinweise.
Aus Japan wurde den Arzneimittelbehörden über zwei Personen berichtet, bei denen möglicherweise ein Zusammenhang mit dem Begehen eines Suizids nach Einnahme des Arzneimittels Tamiflu® besteht. Die genauen Umstände dieser Ereignisse, die sich jeweils Anfang 2004 und 2005 ereigneten, sind nicht im Einzelnen bekannt. Die vorhandenen Informationen lassen nicht den Schluss zu, dass in diesen Fällen ein ursächlicher Zusammenhang mit der Tamiflu®-Einnahme besteht. Derzeit werden weitere Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen von Tamiflu® von der Europäischen Arzneimittelagentur in Zusammenarbeit mit den nationalen Arzneimittelbehörden, einschließlich des BfArM, bewertet. In den Untersuchungen zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Tamiflu® vor der Marktzulassung sind gravierende Risiken nicht auffällig geworden. Berichte über Suizide liegen weder aus der EU noch aus den USA vor.
Tamiflu® ist zur Behandlung von Beschwerden einer Infektion mit Influenza-Viren bei Erwachsen und Kindern ab einem Jahr sowie zur Prophylaxe einer Influenza-Infektion nach Kontakt mit einer sicher an einer Influenza erkrankten Person zugelassen. In jedem Fall soll Tamiflu® nur angewendet werden, wenn eine Virusgrippe-Epidemie besteht. Das Arzneimittel ist verschreibungspflichtig und die Anwendung sollte zudem im Einzelfall nur nach einer aktuellen medizinischen Beratung erfolgen. Dabei müssen die besonderen Anwendungsbedingungen von Tamiflu® beachtet werden.
Eine Mitteilung der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA in London ist über http://www.emea.eu.int/pdfs/general/direct/pr/38501305en.pdf verfügbar. Dipl.-Phys. Helmut Gobsch Max-Reger-Str. 15 D - 06110 Halle(Saale) Tel. & Fax: 0345 - 80 40 559
Rund 5.000 Gesetze und Verordnungen des Bundes stehen ab sofort kostenlos im Internet zur Verfügung. Die Datenbank ist ein Projekt des Bundesjustizministeriums und der juris GmbH.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat beim Festakt zum 20-jährigen Jubiläum der juris GmbH den öffentlichen Zugang auf alle Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes im Internet freigeschaltet.
Anstelle von bislang etwa 750 Rechtsvorschriften seien auf den Webseiten nun rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung barrierefrei verfügbar, sagte Zypries am 25. November in Berlin.
Einspruch/Beschwerde u.a. wegen evtl. geplanter Zwangsmaßnahmen Zusammenhang mit dem politischen Vogelgrippegeschehen
An das Bundesministerium Für Gesundheit und Soziale Sicherung Wilhelmstr. 49 10117 Berlin
Einspruch/Beschwerde u.a. wegen evtl. geplanter Zwangsmaßnahmen gegen mich im Zusammenhang mit dem politischen Vogelgrippegeschehen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lege hiermit Einspruch/Beschwerde dagegen ein, dass geplant ist, ggf. mich und andere Personen im Zusammenhang mit den politischen Vogelgrippegeschehnissen zu zwingen, mir einen Impfstoff mit giftigen Impfstoffbestandteilen implantieren zu lassen oder mich sonstigen sog. Maßnahmen der Chemoprophylaxe, z.B. der zwangsweisen Einnahme von zellzerstörenden Medikamenten (Tamiflu etc.) unterwerfen zu müssen.
Begründung: Trotz der Eindeutigkeit der Bestimmungen des § 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat bisher weder die grundgesetzlich als frei gesicherte Wissenschaft noch eine zuständige staatliche Stelle, einen überprüf- und nachvollziehbaren, nauturwissenschaftlichen Beweis des behaupteten H5N1-Virus oder irgendeines behaupteten Influenzavirus öffentlich zugänglich gemacht.
Glaubensbekenntnisse aus der freien Wirtschaft rechtfertigen keine Staatlichen Zwangsmaßnahmen, die in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzend eingreifen.
Solange die Virusbeweise nicht öffentlich überprüf- und nachvollziehbar zugänglich gemacht worden sind, dürfen Zwangsmaßnahmen nach § 20 Abs. 6 u. 7 IfSG nicht als zulässig behauptet werden.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eröffnet dem Staat und seinen Organen nicht, das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung, irgendwelchen demokratisch-rechtsstaatlich unkontrol-lierten Herrschaftskräften hilf- und schutzlos auszuliefern, auch dann nicht, wenn diese unkontrollierten Herrschaftskräfte aus dem Umfeld der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und/oder der Pharmaindustrie kommen.
Ich bestehe darauf, dass die Virusbeweise unverzüglich öffentlich überprüft und nachvollziehbar zugänglich gemacht werden.
Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Phys. Helmut Gobsch Max-Reger-Str. 15 D - 06110 Halle(Saale) Tel. & Fax: 0345 - 80 40 559
Berufsverbot gefordert. Urteil noch nicht rechtskräftig. Arzt geht in Berufung.
Dr. J. Loibner wurde am 29.11. 2005 auf Antrag des Disziplinaranwaltes von der Disziplinarkommission der Ärztekammer für Steiermark zu einer erschreckend hohen Strafe verurteilt. „Wegen seines Bemühens, Impfungen zu verhindern, bringe er die Gesundheit der Bevölkerung in Gefahr“ argumentierte der Disziplinaranwalt. Um dieser Gefahr entgegen zu wirken, müsse eine exemplarische Strafe verhängt werden. Die Kommission schenkte dieser nicht zu beweisenden Behauptung Glauben und verhängte über J. Loibner ein Jahr Berufsverbot, bedingt auf 3 Jahre. In diesen 3 Jahren darf der disziplinarverurteilte Arzt keine kritische Äußerung bezüglich Schutzwirkung und Schäden durch Impfungen in der Öffentlichkeit äußern, sonst droht ihm ein weiterer Disziplinarprozess und endgültiges Berufsverbot.
J. Loibner kündigte sofortige Berufung an, notfalls gehe er wie schon einmal mit Erfolg zum Verfassungsgerichtshof. Zweimal wurde er schon von derselben Behörde zu Unrecht verurteilt, jedes Mal wurde das Fehlurteil einmal in zweiter Instanz, ein anderes Mal vom Höchstgericht aufgehoben. Er vertritt die Meinung, dass ein höchstgerichtliches Erkenntnis die Frage klären wird, ob Ärzte in Wissenschaft und Therapie autonom bleiben oder ob in Zukunft außermedizinische Gruppen bestimmen, was Ärzte zu meinen und zu tun haben. Er sieht dem Ausgang des Verfahrens mit Zuversicht entgegen. Es gibt kaum einen Juristen, der meint, dass dieses Urteil halten wird.
Dr. J. Loibner sieht daher auch keinen Anlass sich einschüchtern zu lassen. Im Gegenteil, dieses Verfahren zeige auf, dass es an der Zeit ist, dass Ärzte ihre Position besser wahrnehmen und ihre Stellung in der Gesellschaft nicht billig preisgeben.
Ligist, 30.11. 2005 Dr. Johann Loibner
[hinzugefügt vom Moderator:] Quelle: AEGIS Österreich, Email-Rundbrief vom 1.12.2005
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Betreiber haftet auch ohne Kenntnis für Forum-Beiträge / Urteil: Foren, Blogs und Chats unter Zugzwang
Hannover (ots) - Der Heise Zeitschriften Verlag ist als so genannter Mitstörer in einem Gerichtsurteil verpflichtet worden, sämtliche Beiträge in den Leserforen von heise online im Vorhinein auf einen bestimmten Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.
Das Hamburger Landgericht hat nach einer mündlichen Verhandlung eine einstweilige Verfügung bestätigt, gegen die der Verlag Widerspruch eingelegt hatte. Im vorliegenden Fall hatte der Heise Zeitschriften Verlag die beanstandeten Forumsbeiträge unmittelbar gelöscht. Die Kammer erklärte aber, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Forenbeiträgen pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.
"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen.
Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. (hob)
Unter http://www.heise-medien.de/presseabo können Sie sich für den Mail-Service anmelden. Dann erhalten Sie automatisch jede neue Pressemitteilung aus der Heise Medien Gruppe per E-Mail.
(halle.de/ddp-lsa). Die Landesregierung stellt sechs Millionen Euro zusätzlich für den Ankauf antiviraler Mittel zur Verfügung. Wenn Vorsorge erforderlich sei, sei es keine Frage, dies trotz knapper Kassen abzusichern, sagte Finanzminister Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué. Sachsen-Anhalt werde für 20 Prozent der Bevölkerung antivirale Medikamente wie Tamiflu oder Relenza als Staatsreserve anschaffen, betonte Gesundheitsminister Gerry Kley.
Diese Medikamente stünden den Bürgern im Ernstfall über die normalen Verteilungswege wie Großhandel und Apotheken zusätzlich zur Verfügung, um gegebenenfalls Engpässe in der Medikamentenversorgung abzufangen, sagte Kley. Bisher hatte das Land rund zwei Millionen Euro für antivirale Medikamente bereitgestellt.
Acht Millionen Euro für gefährlichen Schrott !!!!
MfG
Helmut Gobsch Dipl.-Phys. Helmut Gobsch Max-Reger-Str. 15 D - 06110 Halle(Saale) Tel. & Fax: 0345 - 80 40 559
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Wann wird das Kanzleramt abgeriegelt ??? Wann läßt sich Frau Merkel mit Tamifluuuuuuuuuuuuuu impfen ??? Wir schauen jetzt sorgenvoll auf die Bundeskanzlerin !!!!!!!!!!!!!!!
"Freitag, 24. März 2006 Vogelgrippe weitet sich aus H5N1 in Berlin
Die Vogelgrippe hat jetzt auch Berlin erreicht. Bei einem toten Mäusebussard wurde eine Infektion mit dem H5N1-Virus festgestellt, teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit am Freitag mit. Berlin ist das siebte Bundesland, in dem die Vogelgrippe nachgewiesen worden ist. Der Raubvogel wurde im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gefunden. Nach Senatsangaben wurde ein Sperrbezirk mit drei Kilometern Radius und ein Beobachtungsgebiet mit zehn Kilometern Radius eingerichtet. Das tote Tier wird derzeit im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Osteeinsel Riems untersucht.
Eine Gefahr für Menschen bestehe nicht, hieß es. Das Tier sei ein Einzelfund, eine größere Anzahl von verendeten Vögeln wurde bisher nicht entdeckt. In diesem Jahr seien bereits mehr als 1000 verendete Wildvögel in Berlin mit negativem Ergebnis untersucht worden. In Sperr- und Beobachtungszone dürfen Geflügel und Vögel anderer Arten nur mit Genehmigung aus den Beständen entfernt werden. Betriebsfremden Personen ist der Zutritt zu Geflügelställen verboten. Katzen müssen eingesperrt und Hunde an der Leine geführt werden.
Unterdessen meldete Bayern seinen 30. Vogelgrippefall. Ein am 11. März am Bodenseeufer tot gefundener Schwan habe das H5N1-Virus in sich getragen, berichtete das Umweltministerium in München. Außer Berlin und Bayern sind in Deutschland auch Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein betroffen. Schwerpunkt der Tierkrankheit ist nach wie vor Mecklenburg-Vorpommern mit der Ostseeinsel Rügen.
Vogelgrippe auch in Jordanien
Als weltweit 47. Land registrierte Jordanien am Freitag einen Ausbruch der Vogelgrippe. Das gefährliche Virus H5N1 wurde bei totem Geflügel in einem Dorf etwa 40 Kilometer nördlich der Hauptstadt Amman entdeckt, zitierten Medienberichte den Gesundheitsminister des Landes.
In Kambodscha ist derweil ein dreijähriges Mädchen als fünfter Mensch an der Virusinfektion gestorben. Das Mädchen aus einem Dorf rund 40 Kilometer außerhalb der Hauptstadt Phnom Penh habe im Hof seiner Eltern mit erkrankten Hühnern gespielt, berichtete die Weltgesundheitsorganisation.
Auch für den Tod einer Wanderarbeiterin in Schanghai wird die Vogelgrippe verantwortlich gemacht. Erste Untersuchungen deuteten auf eine Erkrankung an der Geflügelseuche hin, berichtete die amtliche chinesische Nachrichtenagentur Xinhua. Es wäre die erste Infektion eines Menschen mit der Vogelgrippe in der ostchinesischen Hafenmetropole. Weltweit starben bislang mehr als 100 Menschen an dem Virus. Am stärksten betroffen ist Vietnam mit mehr als 40 H5N1-Toten seit Ausbruch der Krankheit Ende 2003.
Adresse: http://www.n-tv.de/648201.html" Dipl.-Phys. Helmut Gobsch Max-Reger-Str. 15 D - 06110 Halle(Saale) Tel. & Fax: 0345 - 80 40 559
Wichtige Schritte zum Schutz vor einer Pandemie: GlaxoSmithKline startet klinische Studien mit H5N1-Impfstoff
München (ots) - Auf der Suche nach einem Impfstoff gegen das gefürchtete Vogelgrippe-Virus unternimmt GlaxoSmithKline (GSK) nun weitere Schritte: In Deutschland und Belgien beginnen zwei Testreihen mit jeweils 400 gesunden Probanden. Die Studien sollen die Grundlagen für einen Pandemie-Impfstoff schaffen. Dabei forscht GSK parallel mit zwei unterschiedlichen Ansätzen, wobei ein breiter Schutz sowie eine möglichst hohe Impfstoff-Menge wichtige Ziele sind.
Bei der klinischen Studie in Deutschland wird ein Pandemie-Impfstoff getestet, der einen bereits bewährten Hilfsstoff (Adjuvans) auf Aluminium-Basis enthält, um die Immunantwort zu verbessern. Möglicherweise werden so geringere Antigenmengen pro Dosis benötigt, was bedeutet, dass man im selben Zeitraum viel größere Mengen eines Pandemie-Impfstoffes herstellen kann. Diese Studie stützt sich auf den im Dezember 2005 von GSK bei der Europäischen Zulassungsbehörde eingereichten Zulassungsantrag für einen Pandemie-Prototyp-Impfstoff. Der eingesetzte Studienimpf-stoff, ein adjuvantierter Vollvirus-Impfstoff, wird als "Impfstoff der ersten Generation" bezeichnet. Wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein Pandemie-Virus identifiziert, wird ein entsprechend ergänzter Antrag eingereicht. Die Zulassung und Produktion eines Pandemie-Impfstoffes sind dann schneller möglich.
Die zweite, internationale Studie wird von Belgien aus koordiniert, zum Teil aber auch in deutschen Studienzentren durchgeführt. Sie prüft parallel einen Pandemie-Kandidat-Impfstoff, der ein neuartiges Adjuvans enthält und daher als "Impfstoff der zweiten Generation"gilt. Die Forscher bei GSK hoffen, dass ein Impfstoff mit diesem neuen Adjuvans den Körper zu einer Immunantwort auf mehrere H5N1-Virenstämme stimuliert und so breiteren Schutz vor einer drohenden Pandemie bietet. Es wird erwartet, dass auch das neue Adjuvans die benötigte Menge an Antigenen pro Dosis verringert und sich die Zahl der Impfdosen, die hergestellt werden können, auf diese Weise erhöhen lässt. Ein derartiger Impfstoff würde Regierungen zusätzliche Optionen bieten, auch gegen H5N1-Varianten wirksamen Impfstoff bereitzu-halten und ggf. mit der Impfstoffproduktion und Impfung schon vor Ausbruch einer Pandemie zu beginnen.
Neben der Immunantwort wird bei den Studien auch Sicherheit und Verträglichkeit der Impfstoffe getestet. Beide Impfstoffe werden mit inaktivierten (abgetöteten) H5N1-Viren hergestellt. Die Teilnehmer erhalten zwei Impfungen im Abstand von ca. drei Wochen. In den einzelnen Studiengruppen werden unterschiedliche Wirk-stoffkonzentrationen eingesetzt. So lässt sich eine optimale Dosis finden - auch für spätere Studien mit Menschen, die ein erhöhtes Gripperisiko tragen, z.B. Kinder und Senioren.
Erste Ergebnisse im Herbst
Vorläufige Ergebnisse dieser Studien werden im dritten Quartal erwartet. GSK ist zuversichtlich, dass auch die Herstellung eines Impfstoffes der zweiten Generation eventuell in diesem Jahr noch möglich wird.
Jean Stéphenne, Leiter von GSK Biologicals in Belgien, erklärte:
"Wir hoffen, dass die Fortschritte aus unseren klinischen Impfstoff-Studien entscheidend zur weltweiten Antwort auf eine mögliche Vogelgrippe-Pandemie beitragen. Während der erste Impfstoff das Ziel hat, eine starke Abwehr gegen den Ausbruch einer Pandemie zu liefern, kann der zweite Impfstoff für Regierungen Möglichkeiten eröffnen, frühzeitig Impfstoffe einzulagern und mit Impfungen ggf. schon vor dem Ausbruch einer Pandemie zu beginnen. Die Gesundheitsbehörden können so schneller handeln."
Emmanuel Hanon, zuständig bei GSK für die weltweite Pandemie-Planung, erklärte zu den medizinischen Aspekten: "Wir halten eine Impfung der Bevölkerung schon gegen das jetzt grassierende H5N1-Virus für sinnvoll, denn sie kann das Immunsystem vorbereiten. Das bedeutet: Wenn das derzeitige Virus so mutiert, dass es Über-tragungen von Mensch zu Mensch gibt, dann werden geimpfte Menschen bessere Chancen haben, auch das mutierte Pandemie-Virus abzuwehren."
GSK: Milliarden-Investition für neue Impfstoffe
Zum Forschungs- und Entwicklungsprogramm von GlaxoSmithKline gehört der Kampf gegen die saisonale Grippe ebenso wie der gegen eine mögliche Pandemie. Zuletzt hat GSK 1,8 Milliarden Euro investiert, um neue Technologien voranzutreiben, Impfstoffe weiter zu entwickeln und die Herstellungskapazitäten für Grippe-Impfstoff und das Grippemittel Relenza® zu steigern. Die Forschungsbemühungen von GSK in Deutschland werden durch die Bundesregierung mit zehn Millionen Euro gefördert.
GlaxoSmithKline hatte bereits Ende 2005 bei der europäischen Zulassungsbehörde EMEA die Genehmigung eines neuen Herstellungsverfahrens für Pandemie-Impfstoffe beantragt. Dieses neue Verfahren soll es ermöglichen, schneller als bisher größtmögliche Mengen an Impfstoffen zur Verfügung zu stellen. Sollte die Weltgesundheitsbehörde WHO einen pandemischen Grippestamm identifizieren, könnte schnell reagiert werden.
In Kanada hat GSK vor wenigen Monaten den Hersteller ID Biomedical übernommen, wodurch die Kapazitäten des Unternehmens zur Herstellung von Grippe-Impfstoff erheblich gesteigert wurden. In Kanada, und im ausgebauten Impfstoffwerk in Dresden, kann GSK ab 2008 rund 150 Millionen Impfstoff-Dosen pro Jahr produzieren. Noch sind diese Zahlen eher gering angesetzt, denn sie basieren auf der Produktion von saisonalem Grippe-Impfstoff. Dieser ist trivalent, enthält also Antigene aus drei Virusstämmen. Ein Pandemie-Impfstoff wird voraussichtlich monovalent sein, was bedeutet, dass wesentlich mehr davon hergestellt werden kann.
Bioterror unterm Elektronenmikroskop Veröffentlicht am 4. April 2006
Dr. Hans Gelderblom spricht über Schnelldiagnose gefährlicher Viren
Gefährliche Erreger wie die der Vogelgrippe, die sich unkontrolliert verbreiten - das Schreckgespenst ist mittlerweile jedermann geläufig. Je schneller sich aber Viren durch Zugvögel, Massentourismus oder sogar Anschläge von Bioterroristen erkennen lassen, desto schneller kann auch auf Gefahren reagiert werden. Dr. Hans Gelderblom, emeritierter Professor vom Robert-Koch-Instituts Berlin, propagiert die Schnelldiagnose mit dem Elektronenmikroskop. Am Mittwoch, dem 5. April 2006, spricht Gelderblom um 14.00 Uhr im Institut für Pathologie am Universitätsklinikum Rostock über Verfahren und Möglichkeiten der Erkennung gefährlicher Erreger mit dem Elektronenmikroskop.
"Elektronenmikroskopische Schnelldiagnostik von Viruserkrankungen im Zeichen von Bioterrorismus und weltweitem Massentourismus" lautet das Thema des Vortrags von Dr. Hans Gelderblom, emeritierter Professor und Leiter der Arbeitsgruppe Diagnostische Elektronenmikroskopie am Berliner Robert-Koch-Instituts. "Mit dem Elektronenmikroskop lassen sich Viren wie der Erreger der Vogelgrippe sehr schnell erkennen", sagt Professor Dr. Ludwig Jonas vom Rostocker Institut für Pathologie. Professor Jonas leitet am Institut das Zentrum für Elektronenmikroskopie. Seit kurzem verfügt das Uniklinikum Rostock über ein noch leistungsstärkeres Transmissions-Elektronenmikroskop, mit dem die Schnelldiagnose gefährlicher Erreger möglich ist.
Der öffentliche Vortrag richtet sich hauptsächlich an alle an biomedizinischer Elektronenmikroskopie und Seuchenschnell-Diagnostik Interessierte aus Klinikum, Medizinischer Fakultät und anderen Fakultäten der Universität Rostock sowie an Mitarbeiter aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Dr. Hans Gelderblom verbindet erfolgreich die Fächer Elektronenmikroskopie und Infektiologie. Nach Beiträgen zur klinischen Virologie und zur HIV-Grundlagenforschung hat er in seinen letzten Dienstjahren an der Verbesserung der schnellen morphologischen Erregerdiagnostik gearbeitet.
Vertreter der Presse sind herzlich zu dem Vortrag eingeladen.
Datum: 5. April 2006 Uhrzeit: 14.00 Uhr Ort: Konferenzraum im Institut für Pathologie, Strempelstraße 14, 3. Etage
Ansprechpartner Professor Dr. Ludwig Jonas Medizinische Biologie Institut für Pathologie Strempelstraße 14 18057 Rostock Tel. 0381/4945850 E-Mail: ludwig.jonas@med.uni-rostock.de
Professor Dr. Gabriele Nöldge-Schomburg Dekanin Medizinische Fakultät Universität Rostock Rembrandtstraße 16/17 18057 Rostock Tel. 0381/4945001 Fax. 0381/4945002
Professor Dr. Reiner Benecke Stellvertretender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Rostock (AöR) Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Nervenheilunde Direktor der Klinik und Poliklinik für Nervenheilkunde Gehlsheimer Straße 20 18147 Rostock Tel. 0381/4949511
Dipl.-Phys. Helmut Gobsch Max-Reger-Str. 15 D - 06110 Halle(Saale) Tel. & Fax: 0345 - 80 40 559
Der US-Kongress hat die Pharmaindustrie von jeglicher Haftung freigestellt, falls es mit der Vogelgrippe Probleme geben sollte. Wie dieser heimliche Freibrief zustande kam, ist ein Musterbeispiel für die stillen Kungeleien zwischen Washington und der Wall Street.
Markos Kyprianou, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, bedauert, dass die EU-Gesundheitsminister sich nicht zum Aufbau eines europäischen Vorrats für Medikamente zur Bekämpfung einer Grippepandemie einigen konnten. Ein solcher Vorrat war zur EU-weiten Vorsorge für eine mögliche Pandemie diskutiert worden und wäre bei Bedarf in der EU verteilt worden. Nach monatelangen Diskussionen unter Gesundheitsexperten der Mitgliedstaaten hatte die Kommission heute ein Konzept für einen solchen Vorrat vorgelegt, der nicht die nationalen Vorräte ersetzen sollte sondern zusätzlich eingerichtet worden wäre.
Kommissar Kyprianou sagte, „ich bedaure sehr, dass die Mitgliedstaaten sich nicht auf eine EU-weite Medikamentenbevorratung einigen konnten. Die Kommission hat sehr viel Arbeit in dieses Konzept gesteckt. Nach meiner Ansicht hätte ein solcher Vorrat unsere Möglichkeiten zur Eindämmung einer Pandemie sehr verbessert. Nun ist es umso wichtiger, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Vorräte pflegen. Die Verantwortung für die Vorsorge für den Ausbruch einer Grippepandemie liegt nun vollständig bei den nationalen Behörden.“ Dipl.-Phys. Helmut Gobsch Max-Reger-Str. 15 D - 06110 Halle(Saale) Tel. & Fax: 0345 - 80 40 559 http://www.razyboard.com/system/user_gobsch.html
Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - Eingereicht durch: Helmut Gobsch am Dienstag, 4. Oktober 2005
Mit der Petition wird von den gesetzlichen Krankenkassen die Kostenübernahme für wirksame Naturheilverfahren und Heilpraktikerhonorare gefordert.
Begründung: Durch die Bezahlung aller wirksamen Naturheilverfahren durch die gesetzlichen Krankenkassen würden erhebliche finanzielle Mittel eingespart, da kaum Nebenwirkungen zu erwarten sind (siehe VIOXX, Lipobay etc.) und eine ""sanftere"", schnellere und natürliche Heilung erfolgt.
Wenn Sie diese Petition mitzeichnen, d.h. unterstützen wollen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und klicken Sie auf "MITZEICHNEN" Alle mit * gekennzeichneten Felder sind obligatorisch.
(Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Montag, 2. Januar 2006)
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